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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit

S
stottootto
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben einen Innen und Außendienstservice. Der Innendienst stempelt und fährt regemäßig mit dem Poolauto auch Außendiensteinsätze bei Kunden. Mit Fahrtzeit sind da schnell 9-10 Stunden gearbeitet. Der Innendienst bekommt dann aber nur 7,7 Stunden gutgeschrieben. Nun gibt es die Meinung, da die Kollegen ja im Innendienst arbeiten, ist das halt so. Finde ich aber nicht ok, weil sie machen ja einen Außendienstjob. Im Moment kommt hinzu, daß sie auch noch Schwangerschaftsvertretung für eine Außendienstkolegin machen, dadurch noch öfters draussen sind. Wie ist das recthlich zu bewerten?

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Community-Antworten (3)

K
Kulum

30.05.2012 um 21:57 Uhr

Rechtlich is das simpel. Was gearbeitet wird, wird auch bezahlt / auf Zeitkonto gut geschrieben. Umsetzen is dann aber Individualrecht. Soll heißen, aufschreiben, idealerweise von Chef oder wenigstens nem Kollegen oder Zeiterfassung (was auch immer) gegenzeichnen lassen. Beim Chef einfordern, in der Regel juckt den das nur marginal, dann vor Gericht geltend machen. Das macht man mx. 1-2x dann hats der Chef gelernt. Den Haken daran kannst du dir sicher vorstellen. N verklagter Chef wird selten nochmal dein bester Freund. Deswegen machen das im Idealfall mehrere Kollegen gleichzeitig, dann hats der Chef deutlich schwerer n schwarzes Schaf rauszupicken.

B
betrvggilt

30.05.2012 um 22:26 Uhr

Weiter ist das ArbZG betreffend der Arbeitszeiten und Pflichtpausen zu beachten

G
gironimo

31.05.2012 um 11:38 Uhr

Zum Mitbestimmungsrecht des BR aus dem § 87 BetrVG zu Beginn und Ende der Arbeitszeit gehört auch, was zur Arbeitszeit zählt und wo diese beginnt und endet.

Aus meiner Sicht ist also der BR gefordert, die (hoffentlich) bestehende BV-Arbeitszeit zu konkretisieren.

Wenn ein AN im Auftrag des AG zu einem Kunden fahren muss, ist das Arbeit. Man kann höchstens trefflich darüber streiten, dass die Fahrzeitdifferenz zu berüksichtigen wäre, wenn der AN das Poolfahrzeug mit nach Hause nimmt (Differenz Haus-Kunde zu Haus-Firma).

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