Erstellt am 30.05.2012 um 14:13 Uhr von Widder
Kein Tarif = alles Verhandlungssache z.B. 2 €/Stunde, bezahlte Pause, Abendessen, Antrittsprämie, Nachtschichtzulage ab 22°° usw.....
Die Gedanken sind frei.
Erstellt am 30.05.2012 um 17:01 Uhr von blackjack
..ist dieser Teil der Belegschaft damit einverstanden?
Erstellt am 30.05.2012 um 17:52 Uhr von Snooker
> Aufgrund der hohen Auftragslage wird der BR dieser Maßnahme zustimmen. Soweit alles klar<
Wirklich soweit alles klar? Ich denke hier ist man es den MA schuldig mehr als nur ein muß raus zu holen. Auch gerade dafür wählt man einen BR. Der Chef will ein mehr in seine Kassen erwirtschaften...... dann soll es ihm auch was wert sein. Anbei würde ich ihm, wenn bisher bei euch noch nicht benötigt dem Chef gleich eine Springer BV unterjubeln, denn was ist wenn Personal mal ausfällt. Auch würde ich den Wechsel von 1 auf 2 Schicht erst mal zeitlich begtrenzen. Und auch festlegen wieviel Wochen im Vorraus in Zukunft ein Wechsel von 1 auf 2 und wieder umgekehrt beantragt werden muß beim BR.
Nutzt die Möglichkeiten die ihr als BR habt.
Erstellt am 31.05.2012 um 09:02 Uhr von Alfred
Die Belegschaft ist damit einverstanden. Es werden ja auch neue MA eingestellt, um den Arbeitsaufwand zu bewältigen. Die GL ist ja auch bereit einen Schichtzuschlag zu zahlen. Ihr Kommentar :" Das is ja gesetzl .geregelt".
Nur, ich finde nichts . . .
Erstellt am 31.05.2012 um 09:40 Uhr von Kulum
Das könnte daran liegen, dass da nichts im Gesetz geregelt ist.
Schaut euch den für euch geltenden TV an (ich weiß es gilt keiner, der der gelten würden wenn ihr tarifgebunden wärt)
Schichtzuschläge wären denkbar (bei IGM zB. Zweischichtler 12%), Nachtzuschlag wie vorgeschlagen ab 22.00
Erstellt am 31.05.2012 um 09:43 Uhr von blackjack
Die Einführung einer Schichtzulage ist der Tarifpolitik zuzurechnen und unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Absatz I Nr. 10 BetrVG.
Erstellt am 31.05.2012 um 09:55 Uhr von Kulum
Soweit korrekt. Aber da findet jeder halbwegs fitte BR Mittel und Wege. Wie sagte ein Seminarleiter der WAF immer so schön: "Von hinten durch die Brust ins Auge"
Der Chef will ne zusätzliche Schicht, der BR will ne zulage die der Chef sogar bereit ist zu Zahlen, wär doch gelacht wenn man da nich zusammen käme
Erstellt am 31.05.2012 um 10:10 Uhr von blackjack
..sorry, ich vergaß, Betriebsräte können das BetrVG nach ihrem Gusto auslegen.
Erstellt am 31.05.2012 um 10:49 Uhr von Kulum
Der Kommentar ist natürlich als künstlerisch besonders wertvoll zu werten.
Vielleicht ist dir selber schon aufgefallen, dass da nirgends das Wort Betriebsvereinbarung oä aufgetaucht ist. Falls nicht, schau ruhig mal nochmal
Erstellt am 31.05.2012 um 10:59 Uhr von blackjack
#Vielleicht ist dir selber schon aufgefallen, dass da nirgends das Wort Betriebsvereinbarung oä aufgetaucht ist.#
Habe ich mich diesbezüglich geäussert?
#Der Kommentar ist natürlich als künstlerisch besonders wertvoll zu werten.#
Das überlasse ich gerne so tollen BRM wie Dir.
Aber Du kannst dem Fragesteller ja mal erklären, wie Du von hinten durch die Brust ins Auge kommst.
Erstellt am 31.05.2012 um 11:03 Uhr von Alfred
Okay, ich fasse zusammen: Es gibt keine gesetzl. Grundlage, alles Verhandlungssache.
Danke für die Antworten ! !
Erstellt am 31.05.2012 um 11:19 Uhr von Kulum
blackjack
Nur weil du den Sinn eines Satzes nicht erkennst ist er noch lange nicht Unsinn. Deine gespielte Polemik kannst du dir gekonnt irgendwo hinschieben wo die Sonne nicht scheint. Bring konstruktive Kritik oder anderweitige Vorschläge.
Ein sinnfreier Hinweis auf §77 (3) BetrVG ist kein Argument um mit dem Arbeitgeber nicht über etwas zu reden was er ja sowieso machen will. Woher willst du wissen ob in dem auf Alfred s Firma anzuwendenden TV nicht eine diesbezügliche Öffnungsklausel besteht? Des Weiteren untersagt §77 (3) ausschließlich eine entsprechende BV wenn eine Öffnungsklausel fehlt. Reden kann ich mit dem Chef über was ich will. Es lässt sich höchstens nicht ganz so einfach durchsetzen. Aber Chef will ja auch mal Mehrarbeit, oder Leiharbeiter, oder oder oder (das übrigens zu "von hinten durch die Brust ins Auge")
Erstellt am 31.05.2012 um 11:29 Uhr von blackjack
..habe ich etwas von Unsinn erwähnt?
#Deine gespielte Polemik kannst du dir gekonnt irgendwo hinschieben wo die Sonne nicht scheint.#
Bei mir scheint überall die Sonne. Also, wohin bitte?
Erstellt am 01.06.2012 um 10:01 Uhr von NoPain
@Alfred,
sehe ich das richtig, Ihr habt keinen TV?
Erstellt am 01.06.2012 um 10:57 Uhr von Kulum
NoPain
schau dir mal im ersten Post die letzten beiden Wörter an, die in Klammern :D
Erstellt am 01.06.2012 um 14:44 Uhr von Alfred
Nein,wir haben keinen TV. Ich denke, Nachtschichtzuschläge ab 22.00 Uhr sind okay. Danke nochmal ! !
Erstellt am 01.06.2012 um 15:38 Uhr von NoPain
@Kulum,
ich habe nur nachgefragt weil ich es nicht glauben wollte und dachte das sich der TE nur falsch ausdrückte aber jetzt weiss ich ja Bescheid ;)
@Alfred,
ich weiss nicht ob Ihr Dinge die normalerweise in einem TV geregelt werden, einfach in eine BV packen dürft - Regelungssperre ;)