Schichtzuschläge
Liebe Kollegen. Bei uns soll für einen Teil der Belegschaft Schichtarbeit eingeführt werden. Auf Grund der hohen Auftragslage wird der BR dieser Maßnahme zustimmen. Soweit alles klar. Die 2. Schicht soll von 14.45 Uhr bis 23.45 Uhr arbeiten. ( halbe Std. Pause) Meine Frage : ab wann und in welcher Höhe werden Zuschläge gezahlt ? (keinerlei Tarifgebundenheit)
Community-Antworten (17)
30.05.2012 um 16:13 Uhr
Kein Tarif = alles Verhandlungssache z.B. 2 €/Stunde, bezahlte Pause, Abendessen, Antrittsprämie, Nachtschichtzulage ab 22°° usw.....
Die Gedanken sind frei.
30.05.2012 um 19:01 Uhr
..ist dieser Teil der Belegschaft damit einverstanden?
30.05.2012 um 19:52 Uhr
Aufgrund der hohen Auftragslage wird der BR dieser Maßnahme zustimmen. Soweit alles klar<
Wirklich soweit alles klar? Ich denke hier ist man es den MA schuldig mehr als nur ein muß raus zu holen. Auch gerade dafür wählt man einen BR. Der Chef will ein mehr in seine Kassen erwirtschaften...... dann soll es ihm auch was wert sein. Anbei würde ich ihm, wenn bisher bei euch noch nicht benötigt dem Chef gleich eine Springer BV unterjubeln, denn was ist wenn Personal mal ausfällt. Auch würde ich den Wechsel von 1 auf 2 Schicht erst mal zeitlich begtrenzen. Und auch festlegen wieviel Wochen im Vorraus in Zukunft ein Wechsel von 1 auf 2 und wieder umgekehrt beantragt werden muß beim BR. Nutzt die Möglichkeiten die ihr als BR habt.
31.05.2012 um 11:02 Uhr
Die Belegschaft ist damit einverstanden. Es werden ja auch neue MA eingestellt, um den Arbeitsaufwand zu bewältigen. Die GL ist ja auch bereit einen Schichtzuschlag zu zahlen. Ihr Kommentar :" Das is ja gesetzl .geregelt". Nur, ich finde nichts . . .
31.05.2012 um 11:40 Uhr
Das könnte daran liegen, dass da nichts im Gesetz geregelt ist. Schaut euch den für euch geltenden TV an (ich weiß es gilt keiner, der der gelten würden wenn ihr tarifgebunden wärt) Schichtzuschläge wären denkbar (bei IGM zB. Zweischichtler 12%), Nachtzuschlag wie vorgeschlagen ab 22.00
31.05.2012 um 11:43 Uhr
Die Einführung einer Schichtzulage ist der Tarifpolitik zuzurechnen und unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Absatz I Nr. 10 BetrVG.
31.05.2012 um 11:55 Uhr
Soweit korrekt. Aber da findet jeder halbwegs fitte BR Mittel und Wege. Wie sagte ein Seminarleiter der WAF immer so schön: "Von hinten durch die Brust ins Auge" Der Chef will ne zusätzliche Schicht, der BR will ne zulage die der Chef sogar bereit ist zu Zahlen, wär doch gelacht wenn man da nich zusammen käme
31.05.2012 um 12:10 Uhr
..sorry, ich vergaß, Betriebsräte können das BetrVG nach ihrem Gusto auslegen.
31.05.2012 um 12:49 Uhr
Der Kommentar ist natürlich als künstlerisch besonders wertvoll zu werten.
Vielleicht ist dir selber schon aufgefallen, dass da nirgends das Wort Betriebsvereinbarung oä aufgetaucht ist. Falls nicht, schau ruhig mal nochmal
31.05.2012 um 12:59 Uhr
#Vielleicht ist dir selber schon aufgefallen, dass da nirgends das Wort Betriebsvereinbarung oä aufgetaucht ist.#
Habe ich mich diesbezüglich geäussert?
#Der Kommentar ist natürlich als künstlerisch besonders wertvoll zu werten.#
Das überlasse ich gerne so tollen BRM wie Dir. Aber Du kannst dem Fragesteller ja mal erklären, wie Du von hinten durch die Brust ins Auge kommst.
31.05.2012 um 13:03 Uhr
Okay, ich fasse zusammen: Es gibt keine gesetzl. Grundlage, alles Verhandlungssache. Danke für die Antworten ! !
31.05.2012 um 13:19 Uhr
blackjack
Nur weil du den Sinn eines Satzes nicht erkennst ist er noch lange nicht Unsinn. Deine gespielte Polemik kannst du dir gekonnt irgendwo hinschieben wo die Sonne nicht scheint. Bring konstruktive Kritik oder anderweitige Vorschläge.
Ein sinnfreier Hinweis auf §77 (3) BetrVG ist kein Argument um mit dem Arbeitgeber nicht über etwas zu reden was er ja sowieso machen will. Woher willst du wissen ob in dem auf Alfred s Firma anzuwendenden TV nicht eine diesbezügliche Öffnungsklausel besteht? Des Weiteren untersagt §77 (3) ausschließlich eine entsprechende BV wenn eine Öffnungsklausel fehlt. Reden kann ich mit dem Chef über was ich will. Es lässt sich höchstens nicht ganz so einfach durchsetzen. Aber Chef will ja auch mal Mehrarbeit, oder Leiharbeiter, oder oder oder (das übrigens zu "von hinten durch die Brust ins Auge")
31.05.2012 um 13:29 Uhr
..habe ich etwas von Unsinn erwähnt?
#Deine gespielte Polemik kannst du dir gekonnt irgendwo hinschieben wo die Sonne nicht scheint.#
Bei mir scheint überall die Sonne. Also, wohin bitte?
01.06.2012 um 12:01 Uhr
@Alfred,
sehe ich das richtig, Ihr habt keinen TV?
01.06.2012 um 12:57 Uhr
NoPain
schau dir mal im ersten Post die letzten beiden Wörter an, die in Klammern :D
01.06.2012 um 16:44 Uhr
Nein,wir haben keinen TV. Ich denke, Nachtschichtzuschläge ab 22.00 Uhr sind okay. Danke nochmal ! !
01.06.2012 um 17:38 Uhr
@Kulum,
ich habe nur nachgefragt weil ich es nicht glauben wollte und dachte das sich der TE nur falsch ausdrückte aber jetzt weiss ich ja Bescheid ;)
@Alfred,
ich weiss nicht ob Ihr Dinge die normalerweise in einem TV geregelt werden, einfach in eine BV packen dürft - Regelungssperre ;)
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