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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung - bei Vollfreistellung als BR-Mitglied?

R
Rapper2
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand weiterhelfen?

Ich bin seit Dezember vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied und gleichzeitig Betriebsratsvorsitzender. Vorher habe ich in Schichten gearbeitet. Ab März 2007 werde ich nun die Freistellung ausüben, da ich vorher noch einen Mitarbeiter einarbeiten mußte. Jetzt die Frage zur Bezahlung bei Freistellung. Durch die Schichtarbeit hatte ich in 2006 jeden Monat ein andere Nettozahlung (mit Schichtzuschlägen, Sonn-und Feiertag, Monatsprämie etc.). Im Durchschnitt lag die Zahlung 2006 bei 1493,76 €. Jetzt hat der Arbeitgeber eine Rechnung aufgemacht, in der die Schichtzuschläge versteuert werden und am Ende dann nur noch 1330,46 € überbleiben. Laut BetrVG müsste ich aber weiterhin so bezahlt werden, als wenn ich normal Arbeiten würde, Inklusive aller Zuschläge und es darf keine Schlechterstellung erfolgen. Wenn die Zuschläge jetzt versteuert werden müssen (Urteil vom BAG), ist aber eine Schlechterstellung gegeben. Jetzt hat mir ein Arbeitsrechtler gesagt, ich müßte die 1493,76 € weiterhin bezahlt bekommen. Diese Summe muss dann zum Brutto hochgerechnet werden. Auf diese Bruttosumme kommt dann nocheinmal die Durchschnittssumme der Schichtzuschläge aus 2006 drauf, das wäre dann das tatsächliche Brutto, was dann versteuert wird. Auf dem Berechnungszettel unser Lohnabteilung stand eine Summe mit Durchschnittszuschlägen von 1789,48 €, ohne wie gesagt 1493,76 €. Meine Frage. Wird das so gerechnet oder wird das Durchschnittsbrutto genommen (mit Zuschlägen) und dann normal versteuert? Dann würde ich allerdings fast 160,- € nasse machen.

9.89801

Community-Antworten (1)

K
Kölner

19.02.2007 um 19:08 Uhr

@Rapper2 Leider darf sich ein BR der sich in der Freistellung befindet auch nicht bereichern! Der AG darf aber auch nicht ungesetzlich handeln, wenn er Dir z.B. Nachtzuschläge unversteuert weiterzahlen würde, obwohl Du selbige nicht leistest.

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