Schichtzuschläge - wie? wenn?
Hallo,
wer kann mir eine Antwort geben zum Thema Schichtzuschläge 3 Schichtbetrieb. Wir haben Mitarbeiter die über Werksvertrag ständig bei einer zur Gruppe gehörender Firma im 3 Schichtbetrieb arbeiten.Nun sollen Sie nur noch Tagschicht arbeiten bisher haben Sie dann die Schichtzuschläge erhalten auch wenn Sie die Nachtschicht oder Spätschicht nicht geleistet haben(Steuerpflichtig) und wir konnten das auch weiter belasten. Nun möchte das die andere Firma nicht mehr bezahlen und unser GV sagt wenn er das nicht weiterbelasten kann dann bekommen auch die Mitarbeiter das nicht mehr bezahlt(wie wenn Zuschläge).
Geht das so einfach oder gibt es hier eine andere Lösung wo könnten wir ansetzen.
Community-Antworten (1)
08.10.2010 um 18:01 Uhr
Die Aussage, dass MA nur das kriegen, was euer Chef weiterberechnen kann, ist erstmal Nonsens. Auf die Spitze getrieben hieße das ja: Wenn für ein Jahr keine Aufträge im Haus sind, kann er für ein Jahr nichts weiterberechnen - ihr kriegt also auch kein Geld. Es ist sein Problem, wenn er für das Werk weniger Geld bekommt, als er an Personalkosten zu dessen Fertigstellung aufwenden muss. (=euch für weniger Geld "verkauft" als er euch an Lohn zahlen muss)
Was steht denn über die Zuschläge im Arbeitsvertrag der Kollegen? Betriebsvereinbarungen? Tarifverträge?
Eine Variante: Irgendwo ist vereinbart, dass es Schichtzuschläge gibt, sobald ein Kollege das Wort "Schichtarbeit" im Arbeitsvertrag stehen hat. Dann kriegen sie die, auch wenn sie eine Weile nur Tagschicht arbeiten. Andere Variante: Schichtzuschläge sind an die tatsächliche Schicht gekoppelt. Dann gibts die nur, wenn man auch Schicht arbeitet. Allerdings sind dann der Schichtplan (nach §87) bzw. der Wechsel in "Dauertagschicht" (nach §§95(3), 99) mitbestimmungspflichtig. Dritte Variante: Es ist mittlerweile eine betriebliche Übung entstanden, dass die MA, die bei Fa. XY arbeiten, Schichtzulage kriegen, obwohl sie nur Tagschicht arbeiten. Eure Variante? Nochmal ganz anders?
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