Mehrarbeit / Schichtzuschläge - haben wir eigentlich auch das Recht, die geleistete Mehrarbeit ab Mai zu verlangen?
Hallo,
wir haben im Betrieb folgendes Problem. Da wir seit Mai 2007 immer Mehrarbeit bzw. in jeder Spätschicht mit Schichtverlängerung (normale Arbeitszeit Spätschicht 13:30 - 22:00 Uhr) von 22:00 - 24:00 Uhr arbeiten und das ca. 4 Tage die Woche. Die Mitarbeiter sind jetzt schon so motiviert, dass die Krankheitsquote schon richtig gestiegen ist. Wir hatten am September ein Termin mit der GF zu dieses Thema. sie haben uns 10% für die Schichtzuschläge angeboten. jetzt haben wir am 13. Dezember wieder ein Termin mit der Geschäftsführung. Da wir 5 Betriebsratsmitglieder sind und jeder davon seine Betriebsratsfunktion für die eigenen Belänge zu nutzen machen. Hab ich mich mit dieses Thema befasst. Ich bin zwar ein bisschen zu spät drann. Aber ich hab dieses Forum zu spät entdeckt. wie kann ich jetzt an diese Sache ran gehen. weil 10% für die Nachtschichtzuschläge ist zu wenig. Soviel ich weiss werden diese 10 % ja auch versteuert. oder nicht?? ....... haben wir eigentlich auch das recht die geleistete mehrarbeit von 22:00 - 24:00 Uhr ab mai zu verlangen?? denn im Arbeitsvertrag ist nichts mit Schichtzulagen geschildert !! Es steht nur dass die Mehrarbeit ins Zeitkonto einfließt. Kann mir da bitte wer weiterhelfen??
Community-Antworten (3)
05.12.2007 um 22:48 Uhr
@Splash510 Habt Ihr einen TV? Wenn nicht, dann wäre eine Nachtschichtzulage eh nicht erzwingbar, da Ihr keine zwei Stunden Nachtarbeit leistet! Vgl. § 2 Abs. 4 ArbZG
06.12.2007 um 11:24 Uhr
Hallo Splash510, hat der BR Mitbestimmung gehabt bei der Schichtverlängerung und Verteilung der Arbeitszeit auf 4 Tage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)? Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit? Wenn von 13:30 bis 24:00 Uhr gearbeitet wird, ergibt sich eine Tagesarbeitszeit von 9 Std 45 Min, das ergibt eine Wochenarbeitszeit von 39 Std bei 4 Arbeitstagen/Woche. Eine Spätschichtzulage von 10 % ist normal. Ob diese ab Mai 2007 bezahlt werden muss, dieses ist Verhandlungssache, es besteht kein Anspruch darauf.
06.12.2007 um 15:08 Uhr
Hallo,
also erstmal danke für die Info. Wir haben keinen TV, dies wurde aber bei der GF angekündigt, dazu haben wir auch von der Belegschaft Unterschriften gesammelt. 80% der MA haben zugestimmt und wollen einen TV bzw. Haustarifvertrag. Unsere Arbeitszeit beträgt 40 std. / woche 5:00 Uhr bis 13:30 = 1. Schicht 13:30Uhr bis 5:00 Uhr = 2. Schicht
Der BR bekommt einen Antrag von der GF auf die Schichtverlängerung. Wenn eine Schichtverlängerung nicht 1 Woche vorher angekündigt wird. Wird nach ABC - Prinzip gehandelt. D.h. Tag A ist Tag der Ankündigung ist Freiwillig Tag B ist Freiwillig Tag C ist Pflicht.
Doch die 10% sind für die MA sehr wenig wenn dies noch Steuerpflichtig sind.
Naja ich glaub das es nächste Woche ein großer Verhandlungskrieg wird. Ein schöner Weihnachtsgeschenk :)
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