Erstellt am 24.05.2012 um 12:48 Uhr von Kölner
@Zeppelin
Wenn das AR-Mitglied Dich einlädt...
Erstellt am 24.05.2012 um 13:11 Uhr von Kulum
Oder du das AR-Mitglied...
Erstellt am 24.05.2012 um 13:16 Uhr von Zeppelin
Wenn ich das AR Mitglied einlade
Erstellt am 24.05.2012 um 15:21 Uhr von BRMetall
ist es AN der unter das BetrVG fällt?? Der BR ist für die AN des Betriebes da, was ja bekannt ist! Welchen §§ würdest Du denn gerne hier anziehen??
AR könnten ja bekanntlich auch Externe sein. In sehr großen Unternehmen oft auch Abgeordnete oder Minister/ Staatssekretäre. Also diese fallen ja bekanntlich nicht unters BetrVG
Erstellt am 24.05.2012 um 22:53 Uhr von Betsy
Besser wäre es, du bittest das AR Mitglied, Dich um ein Gespräch zu bitten. Habt Ihr Arbeitnehmervertreter im AR?
BRMetall,
was soll das nun wieder? Und selbst wenn ein AR Mitglied Minister ist, ist er, wenn er AR Mitglied ist, noch extern? Wo ist das Problem?
Und warum sollte ein BRM nicht mit einem ARM über betriebliche Belange sprechen? Das kann sehr hilfreich sein!