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Gespräch mit Aufsichtsratsmitglied

Z
Zeppelin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, hier mal wieder eine Frage von mir. Kann der AG mir als BR vebieten während der Arbeitszeit ein Gespräch über betriebliche Belange mit einem Aufsichtsratsmitglied unseres Betriebes im Betriebsratsbüro zu führen ?

Vielen Dank Michael Lankau

1.10505

Community-Antworten (5)

K
Kölner

24.05.2012 um 14:48 Uhr

@Zeppelin Wenn das AR-Mitglied Dich einlädt...

K
Kulum

24.05.2012 um 15:11 Uhr

Oder du das AR-Mitglied...

Z
Zeppelin

24.05.2012 um 15:16 Uhr

Wenn ich das AR Mitglied einlade

B
BRMetall

24.05.2012 um 17:21 Uhr

ist es AN der unter das BetrVG fällt?? Der BR ist für die AN des Betriebes da, was ja bekannt ist! Welchen §§ würdest Du denn gerne hier anziehen??

AR könnten ja bekanntlich auch Externe sein. In sehr großen Unternehmen oft auch Abgeordnete oder Minister/ Staatssekretäre. Also diese fallen ja bekanntlich nicht unters BetrVG

B
Betsy

25.05.2012 um 00:53 Uhr

Besser wäre es, du bittest das AR Mitglied, Dich um ein Gespräch zu bitten. Habt Ihr Arbeitnehmervertreter im AR?

BRMetall, was soll das nun wieder? Und selbst wenn ein AR Mitglied Minister ist, ist er, wenn er AR Mitglied ist, noch extern? Wo ist das Problem?

Und warum sollte ein BRM nicht mit einem ARM über betriebliche Belange sprechen? Das kann sehr hilfreich sein!

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