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Stundengutschrift bei AU

W
wölfchen
Nov 2016 bearbeitet

. . . Anfrage einer vollzeitbeschäftigten Kollegin: wenn sie wegen Erkrankung des Kindes nach 4 Stunden nach Hause gehen muss und für diesen Tag eine AU-Bescheinigung vorlegt, bekommt sie dann die 4 gearbeiteten Stunden gutgeschrieben? Bei eigener Erkrankung ist das sonnenklar - da sie den Tag eh bezahlt bekommt, bekommt sie auch keine Gutschrift für die 4 Stunden. Ihre Argumentation im Falle Kind-krank: sie bekommt den Tag schließlich nicht vom Arbeitgeber bezahlt.

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Community-Antworten (9)

B
Betsy Akzeptiert

24.05.2012 um 20:12 Uhr

Diese Frage hier in ein paar kurzen Behauptungen zu beantworten halte ich für mehr als fragwürdig.

http://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sozialrecht/presse/focus-kind-uk.pdf

Diese Dschungel ist so komplex, das ich den Eltern meist rate erst einmal §5 EntgFG zu nutzen. Natürlich nur so lange keine anderen Regelungen existieren.

So, und jetzt können die Heuchler und Moralapostel loslegen:)

P
Pappnase

24.05.2012 um 12:56 Uhr

Wer zahlt denn für den Tag? Doch die Krankenkasse; zahlt sie den ganzen Tag oder abzüglich der vier Stunden die sie gearbeitet hat. Wenn Letzteres der Fall ist, und der AG ihr den ganzen Tag abzieht,kann sie ja versuchen, sich mit der Argumentation die Stunden gut schreiben zu lassen. Wenn die Krankenkasse den ganzen Tag zahlt, ja hallo? dann ist doch alles ok.

B
Bakunin

24.05.2012 um 13:51 Uhr

"Wenn die Krankenkasse den ganzen Tag zahlt, ja hallo? dann ist doch alles ok"

Eben nicht, da die Krankenkasse ja nur Krankengeld bezahlt, also 70 % von netto.

W
wölfchen

24.05.2012 um 15:11 Uhr

. . . das Problem liegt ja darin: man bekommt auf Kindkrank nur 10 Tage pro Jahr von der Krankenkasse vergütet. Was ist dann, wenn die 10 Tage schon abgeleistet sind und die Kollegin zwar den Nachweis der AU benötigt, um nicht unentschuldigt zu fehlen, jedoch gar nichts mehr von der Krankenkasse bekommt?

K
Kulum

24.05.2012 um 15:27 Uhr

Das ist falsch. 10 Tage für je Elternteil oder bei Alleinstehenden 20 Tage. Das ganze pro Kind, maximal aber 25 Tage je Elternteil oder bei Alleinstehenden 50 Tage. Sollte sich daran etwas Sollte dann immer noch was passieren würde ich §616 BGB versuchen - so der nicht abgedungen ist

W
wölfchen

24.05.2012 um 19:18 Uhr

. . . ja gut, aber ob man nun 10 oder mehr Tage bekommt, oder im Einzelfall bei mehr Tagen eine unbezahlte Freistellung - das war nicht meine Ausgangsfrage, sondern die: was ist mit den 4 Stunden, die am ersten Tage noch gearbeitet wurden, ehe der Anruf aus der Kindereinrichtung oder Schule kam, dass man sein Kind wegen hohem Fieber doch bitte abholen und dem Arzt vorstellen möchte?

K
Kulum

25.05.2012 um 10:27 Uhr

Nett unsere Betsy, alle die anderer Meinung sind, sind pauschal Heuchler und Moralapostel :)

So kann man natürlich auch jede Diskussion abwürgen

W
wölfchen

25.05.2012 um 10:33 Uhr

. . . danke Betsy, Dein Link hat mir am besten geholfen :-) Deswegen musst Du nicht gleich die anderen als Heuchler und Moralapostel titulieren ;-)

B
Betsy

25.05.2012 um 10:54 Uhr

Das habe ich nicht! Ich hatte erwartet, dass nach meiner Antwort die Kanonade auf mich einprasselt: -Das kann man doch nicht machen -Das ist Betrug -Wie kannst du nur solches raten

Und die halte ich für Heuchler und Moralapostel. Das ist nun mal meine Meinung.

Es war nie meine Absicht, die User die vor mir geantwortet haben anzugreifen. Wenn das so verstanden wurde tut es mir leid!

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