. . . Anfrage einer vollzeitbeschäftigten Kollegin: wenn sie wegen Erkrankung des Kindes nach 4 Stunden nach Hause gehen muss und für diesen Tag eine AU-Bescheinigung vorlegt, bekommt sie dann die 4 gearbeiteten Stunden gutgeschrieben? Bei eigener Erkrankung ist das sonnenklar - da sie den Tag eh bezahlt bekommt, bekommt sie auch keine Gutschrift für die 4 Stunden. Ihre Argumentation im Falle Kind-krank: sie bekommt den Tag schließlich nicht vom Arbeitgeber bezahlt.