Erstellt am 26.06.2016 um 17:43 Uhr von alterMann
Ihr seid als BR in der Mitbestimmung u.a. hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit. Insofern kann der Chef nicht eigenmächtig solche Zeiten ansetzen, wenn Ihr ihm das verwehrt.
Hinter dem Arbeitszeitgesetz könnt Ihr Euch aber auch nicht "verstecken": Die dort festgelegte Mindestruhezeit benennt die Zeit zwischen Feierabend und Arbeitsaufnahme. Wegezeiten spielen da keine Rolle.
Ihr könntet aber z.B. fordern, dass Mitarbeiter, die wegen dieser Besprechung extra kommen müssen bzw. deren normale Arbeitszeit nicht unmittelbar vor der Besprechung endet, mindestens 2 oder 3 Stunden gut geschrieben bekommen. Der AG verlangt von Mitarbeitern immerhin einen hohen persönlichen Aufwand für das Erscheinen.
Erstellt am 26.06.2016 um 17:43 Uhr von nicoline
@Edelholz
1. Der AG kann zur Pflichtveranstaltung erklären, was er möchte. Wenn es außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt, kann er an der Mitbestimmung des BR (87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) nicht vorbei!
2. Der Werktag des AN beginnt mit Arbeitsantritt und endet 24 Std. später. Innerhalb dieser 24 Std. muss eine 11 stündige Ruhezeit liegen. Ausnahmen davon regeln die Paragraphen 5 (kommt für euch nicht in Frage) und 7 (nur in einem TV oder einer BV aufgrund einer Öffnungsklausel im TV) des ArbZG. Wenn die Besprechung bis 21 Uhr dauert, kann also am nächsten Morgen ab 08:00 Uhr wieder beginnen, weil der Arbeitswelt nicht zur Arbeitszeit gehört.
Allerdings ist viel wichtiger, dass ihr eure Mitbestimmung wahrnehmt: für alle ist es doch Mehrarbeit. Diese Mehrarbeit muss der AG bei euch beantragen und es liegt in eurer Hand, wie weit ihr zustimmt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr noch keine BV zur Arbeitszeit habt, also fordert den AG auf, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten.
Erstellt am 26.06.2016 um 18:00 Uhr von nicoline
Für die, die frei haben oder Frühschicht hatten, würden wir keine Zustimmung geben. Es gibt die Möglichkeit ein Protokoll zu führen, welches alle Nichtanwesenden gegenzeichnen müssen!
Erstellt am 26.06.2016 um 18:47 Uhr von gironimo
Ich nehme mal an, der AG hat den BR gar nicht gefragt? Oder?
Wenn dem so ist, müsst Ihr dem AG mitteilen, er möge es unterlassen Arbeit außerhalb der bestehenden Arbeitszeiten der AN anzuordnen und statt dessen die Mitbestimmung des BR aus dem § 87 Abs. 1 Nr 2 und 3 BetrVG beachten.
Wenn er Euch nicht beachtet, könnt (und müsst es auch um ernst genommen zu wereden) Ihr beim Arbeitsgericht auf Unterlassung ein Beschlussverfahren einleiten. Dazu solltet Ihr dann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen (Kosten § 40 BetrVG).
Ansonsten: Verhandeln. Sicher findet sich auch ein anderer Zeitpunkt zur Besprechung - oder siehe nicoline.
Erstellt am 26.06.2016 um 19:35 Uhr von Edelholz
Danke schön an alle, ihr habt mir sehr geholfen! In groben Zügen war mir das ja klar, aber irgendwie kam ich nicht auf die weitere Vorgehensweise. Wir haben noch keine BV zur Arbeitszeit. Der AG hat uns nicht "gefragt". Auf unseren dezenten Hinweis dass so eine Besprechung freiwillig für die MA ist und nicht Pflicht kam eine Empörungswelle seitens direkte Vorgesetzte u leitende Angestellte. "Wir werden unseren Anwalt zur Beratung heranziehen! Blaaa!" (Die eine) "Aber wenn es als freiwillig deklariert ist, kommt doch keiner!!! Und überhaupt! Könnt ihr dann selber machen! Ich mache hier nichts mehr! Ich gebe das weiter nach oben!" (Die andere)
Wenn wir dass nur für die "Spätschicht" "erlauben", dann kommrn 3 Leute. Das ist nämlich die Spätschicht. 😂
Wenn der BR dem zugestimmt hat, ist es aber doch fpr die MA immer noch freiwillig, oder?
Erstellt am 26.06.2016 um 19:42 Uhr von gironimo
>ist es aber doch fpr die MA immer noch freiwillig, oder?<
Nein - es sei denn, der AG sagt ausdrücklich, dass es freiwillig ist, weil es ausdrücklich so mit dem BR vereinbart ist..
Ansonsten: Wenn der BR zugestimmt hat, kann der AG die Arbeit anordnen (es sei denn jemand hat einen Arbeitsvertrag, der diese Arbeitszeiten ausschließt).
Also besser nicht so rasch zustimmen.
Erstellt am 26.06.2016 um 20:43 Uhr von Edelholz
Erstellt am 27.06.2016 um 19:22 Uhr von nicoline
>> wenn wir das nur für die Spätschicht erlauben, dann kommen nur 3 Leute.
Tja, dann ist das so. Der AG kann ja an jede Schicht angrenzend eine Besprechung machen! Und wie gesagt, es gibt die Möglichkeit, Protokoll zu führen. Wer frei hat, hat frei und sollte nicht abends zu einer Besprechung kommen müssen, egal ob ganz frei oder morgens gearbeitet!!!
Erstellt am 27.06.2016 um 22:03 Uhr von Edelholz
Danke schön, Nicoline!
Das sage ich mal dem AG. *grins* Will mal die Reaktion sehen bei ca 6 bis 7 verschiedenen Schichten und Besprechungsdauer von 1 Std.