Hallo,
Wir sind ein Betrieb regal mäßig an Feier-und Sonntagen gearbeitet wird.
Bisher gab es bei uns bei Feiertagsarbeit die nicht auf Sonntag fiel 100% Lohnzuschlag und 8 Gutstunden. Doch nun zählt die GL nur noch 100% und keine Gutstunden mehr. Mit der Begründung man würde sonnst doppelt bezahlen.
Nun meine Frage, ist es rechtens das einfach so zu streichen. Wir haben einen betriebsrat der darüber nicht informiert wurde.