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Feiertagszuschläge und Stundengutschrift

W
Werner89
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, Wir sind ein Betrieb regal mäßig an Feier-und Sonntagen gearbeitet wird. Bisher gab es bei uns bei Feiertagsarbeit die nicht auf Sonntag fiel 100% Lohnzuschlag und 8 Gutstunden. Doch nun zählt die GL nur noch 100% und keine Gutstunden mehr. Mit der Begründung man würde sonnst doppelt bezahlen. Nun meine Frage, ist es rechtens das einfach so zu streichen. Wir haben einen betriebsrat der darüber nicht informiert wurde.

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

04.10.2020 um 11:05 Uhr

Aber nun weiß der BR es ja und hätte zumindest Ansatzpunkte des Handelns.

Ansonsten handelt es sich ja um individuelle Ansprüche. Du solltest die Gewerkschaft aufsuchen, falls du Mitglied bist.

N
Nele1970

04.10.2020 um 12:45 Uhr

Ich kenne das so und wir rechnen nach dem Manteltarifvertrag ab. Ein Feiertag der auf einen Tag in der Woche fällt ist mit dem Monatsgehalt bereits abgegolten, also bis zur Höhe der Sollstunden bezahlt. Egal ob gearbeitet wird oder nicht. Wir zahlen bei Arbeit einen Zuschlag von 140 %, dann ist das der Ausgleich für die Arbeit am Feiertag. Damit ist der Tag doppelt bezahlt. Eine Gutschrift der Stunden gibt es nicht obendrauf, sonst wäre es ja eine dreifache Bezahlung. Im Zeiterfassungssystem dürfen für einen Feiertag keine Minusstunden und bis zum Erreichen der Sollstunden auch keine Plusstunden entstehen.

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