Erstellt am 04.10.2020 um 09:05 Uhr von Krambambuli
Aber nun weiß der BR es ja und hätte zumindest Ansatzpunkte des Handelns.
Ansonsten handelt es sich ja um individuelle Ansprüche. Du solltest die Gewerkschaft aufsuchen, falls du Mitglied bist.
Erstellt am 04.10.2020 um 10:45 Uhr von Nele1970
Ich kenne das so und wir rechnen nach dem Manteltarifvertrag ab. Ein Feiertag der auf einen Tag in der Woche fällt ist mit dem Monatsgehalt bereits abgegolten, also bis zur Höhe der Sollstunden bezahlt. Egal ob gearbeitet wird oder nicht. Wir zahlen bei Arbeit einen Zuschlag von 140 %, dann ist das der Ausgleich für die Arbeit am Feiertag. Damit ist der Tag doppelt bezahlt. Eine Gutschrift der Stunden gibt es nicht obendrauf, sonst wäre es ja eine dreifache Bezahlung. Im Zeiterfassungssystem dürfen für einen Feiertag keine Minusstunden und bis zum Erreichen der Sollstunden auch keine Plusstunden entstehen.