Hier meine erste Fragestellung in diesem Forum:
Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 MuSchG dürfen werdende Mütter nicht über 8 1/2 Stunden beschäftigt werden. Eine Kollegin hat eine Teilzeitbeschäftigung von 80% und arbeitet von MO-FR mit unterschiedlichen Zeiten zwischen 4 und 8,5 Stunden.
Nun muss sie in ihrer Abteilung (besteht nur aus zwei Personen) eine Kollegin (drei Wochen Urlaub) mitvertreten.
Kann der AG nun verlangen, dass sie in den nächsten drei Wochen an allen Tagen bis zu 8,5 Stunden arbeiten muss?