Erstellt am 13.05.2012 um 09:51 Uhr von Betsy
Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, ja.
Ein Betriebsrat, kommt darauf an.
Vielleicht hat dein Chef auch eine Sondergenemigung.?
Erstellt am 13.05.2012 um 10:56 Uhr von Streikbrecher
Jeder AN kann sich einfach informell oder im Rahmen der Beschwerde oder gar Anzeige an die zustaendige Behoerde wende (Gewerbraufsich). Die beraet und prueft und handelt dann. Man muss hier auch darauf achten, dass wegen Zeitablauf ggf die zustehenden freien Tage verwirkt sind.
Erstellt am 13.05.2012 um 18:33 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.05.2012 um 19:12 Uhr von gironimo
Der Betriebsrat hat ja u.a. die Aufgabe darüber zu wachen, dass die Gesetze zur Anwendung kommen. Einen BR zu wählen ist immer richtig. Schnellere Hilfe für Dein Problem bekommst Du bei der Gewerkschaft (Rechtsschutz), da ja eine Wahl erst einmal organisiert und durchgeführt werden müss. Die Gewerkschaft kann Dir auch bei Fragen zur BR-Wahl mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Erstellt am 13.05.2012 um 20:04 Uhr von Snooker
@Caromichesnake
Zunächst ein persönlicher Tipp von mir. Vermeide es nach Möglichkeit hier Deinen richtigen Namen oder den Deiner Ortschaft oder des Betriebes öffenlich zu nennen. Iss besser so ;-)
Dein Anliegen.
>Muß die Firma Anschluß an eine Gewerkschaft haben, um einen Betriebsrat zu wählen. <
Dies Frage iss eigentlich so nicht zu beantworten.
Warum?
Ein Betrieb kann keiner Gewekschaft angehören. Einer Gewerkschaft können nur einzelne MA eines Betriebes angehören. Ein Betrieb als Ganzes kann einen Arbeitgeberverband angehören.
Mache mal den Vermutungsmodus an, und denke dass Du meinst, ob man nur dort ein Betriebsrat wählen kann, wo auch wo auch Leute sind die in einer Gewerkschaft sind.
Um einem Betriebsrat wählen zu können müssen keine MA in der Gewerkschaft sein. Ein Betriebsrat ist ein eigenständiges Gremium das unabhängig von einer Gewerkschaft arbeitet und auch nicht unter der Weisungsbefugnis des AG liegt. Eine Mitgliedschaft ist von daher aber zweckdienlich da man als BR ja die erkämpften Dinge und Ideale versucht durchzusetzen die GEW in Jahrzehnten erkämpft haben.
Euer derzeitiges Problem.
Ob die Sonn- und Feiertagsarbeit unrechtmäßig ist, kann man so pauschal nicht sagen, da man nicht weiß ob nicht evtl. doch ne Sondergenehmigung vor liegt. Um das aber ohne BR raus zu kriegen würde nur eine annonyme Anzeige bei der zuständigen Behörde helfen.
Da diese Behörden aber nicht auf jeden Anruf oder jedes Schriftstück reagieren, kannst Du dich ja hier noch mal melden und ich versuche mal in etwa einen Text zu erstellen (hab solche Anzeigen schon 2 x gemacht):
Der Sinnvollste Weg ist jedoch einen BR zu haben. Zum einem weil dann eine absolute mitbestimmung in solchen Dingen besteht. Und zum anderem weil ein BR nichts annonym machen muß. Im verhärtetem Falle, sollte der AG bei bestehen eines BR solche Sachen anordnen, könnte der BR eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen. Wird so einer stattgegeben heisst dieses auch immer das der Beklagte dies Handlung auch für die Zukunft zu unterlassen hat. Das hagelt bei Zuwiederhandlung erst mal Geldstrafen und wenn es einem Richter mal reicht, auch eine Haftstrafe bis zu einem Jahr.
Schönen Restmuttertag... ob Mutter oder nicht :-)