Urlaubsentgelt berechnet = Stunden & Stundenlohn
Hallo, wir haben im Beispiel Vollzeitverträge (30h) ohne Tarifvertrag.
Das BUrlG sagt mit § 11 Nr.1 Satz 1 ""durchschnitt 13 Wochen"...>mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.<"
Der zu errechnende durchschnitt der Stunden erfolgt bei einer 5 Tage Woche 1/65. Den durchschnitt Stunden/Tag im Urlaub könnte man jetzt rausbekommen.
2 wichtige Fragen dazu: Frage1: In Bezug auf den oben benannten, letzten Teil des ersten Satzes des § 11 BUrlG: Werden alle erbrachten Überstunden bzw. Mehrstunden in die Berechnung einbezogen?
Frage2: Kommen wir zu den EurOnen. Ich errechne nach dem Grundsatz: >Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich das Gehalt, das er auch erhalten würde, wenn er arbeiten würde.<
Wie errechne ich mir den durchschnittlichen Stundenlohn der letzten 13 Wochen, wenn ich doch aber den zusätzlich gezahlten Arbeitsverdienstes für Überstunden rausnehmen muss?
Vielen Dank im Vorraus! lg, alexf.
Community-Antworten (2)
17.06.2010 um 19:04 Uhr
der beitrag wird nicht richtig angezeigt, schade. alexf
19.06.2010 um 00:03 Uhr
Hi, so ganz kann ich deine Frage nicht nachvollziehen. Die 13 Wochen resultieren aus der einfachen Rechnung dass ein 1/4 Jahr mit 91 Tagen, also 13 Wochen veranschlagt wird. Da meist Überstunden/Mehrarbeit auf den Abrechnungen gesondert ausgewiesen wird sollte die Berechnungsgrundlage also einfach sein. Die Antwort auf Frage 1 lautet NEIN, (durch den Nachsatz werden eben diese Bezüge ja ausgenommen).
Wird bei euch Festlohn/Festgehalt bezahlt kannst du dir den fiktiven Stundenlohn (der hier dann maßgeblich ist) eigentlich auch leicht errechnen. Leider ist er je nach Bundesland bzw. Feiertagen des Jahres etwas unterschiedlich. Hier in BaWü sind es 2010 ~21,1 Tage je Monat (teile die Arbeitstage deines Arbeitsjahres durch 12), viel anders ist es aber nirgendwo in D.
Gruß Onkelchen
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