Das BUrlG sagt mit § 11 Nr.1 Satz 1 ""durchschnitt 13 Wochen"...>mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.<"
Der zu errechnende durchschnitt der Stunden erfolgt bei einer 5 Tage Woche 1/65. Den durchschnitt Stunden/Tag im Urlaub könnte man jetzt rausbekommen.
2 wichtige Fragen dazu:
Frage1:
In Bezug auf den oben benannten, letzten Teil des ersten Satzes des § 11 BUrlG: Werden alle erbrachten Überstunden bzw. Mehrstunden in die Berechnung einbezogen?
Frage2:
Kommen wir zu den EurOnen. Ich errechne nach dem Grundsatz: >Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich das Gehalt, das er auch erhalten würde, wenn er arbeiten würde.<
>>Wie errechne ich mir den durchschnittlichen Stundenlohn der letzten 13 Wochen, wenn ich doch aber den zusätzlich gezahlten Arbeitsverdienstes für Überstunden rausnehmen muss?
Vielen Dank im Vorraus! lg, alexf.
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