Betriebsvereinbarung Gleitzeitüberschreitung; Fortbildungskosten hat die Firma getragen, aber dem MA ein Gleitdefizit von –200 Stunden als „Gegenleistung“ angerechnet - Verstoß?
Liebe Leser(innen),
in unserem Betrieb wurde mit der Geschäftleitung eine Betriebsvereinbarung über „Gleitende Arbeitszeit“ verabschiedet. Das Gleitzeitdefizit darf maximal grundsätzlich –50 Stunden nicht überschreiten. Nun hat ein Mitarbeiter eine Fortbildungsmaßnahme für drei Monate besucht. Die Kosten für die Fortbildung hat die Firma getragen, aber dem Mitarbeiter ein Gleitdefizit von –200 Stunden als „Gegenleistung“ angerechnet. Der Betriebsrat wurde davon nicht in Kenntnis gesetzt.
Meine Frage ist es. 1.) Verstößt dieser Umstand gegen die geltende Betriebsvereinbarung ?
Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
16.01.2009 um 17:24 Uhr
@granada9
ob es gegen die BV verstößt können wir nicht sagen, denn wir kennen die BV nicht. Aber es gibt keine Rechtsgrundlage für solches Handeln oder habt ihr eine BV/TV der solches regelt/erlaubt.
Die Frage ist hier auch, war die Fortbildung geschäftl. notwenig? Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass AN bei Fortbildungen wleche nicht zwingend geschäftl. notwenig sind oder von wlechen AN auch private Vorteile haben so z.B. auch bei Spachausbildungen, dass dann die AN einen gewissen Eigeninvest erbringen. Dieses ist teil so auch heute schon in TV enthalten.
In solchen Fällen immer den AG schriftl. nach der Rechtgrundlage befragen und auch darauf hinweisen, dass man als BR dieses dann rechtl. prüfen lassen möchte.
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