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Urlaub für Auszubildende

W
werwiewas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

habe mal wieder eine Frage. Hat ein Auszubildender ein Recht auf Urlaub während der Sommerferien? Gibt es da irgendein Gesetzestext dazu. Also soviel ich weiß gilt für einen Auszubildenden genau die Rechte wie ein normaler AN( laut Bundesurlaubsgesetz). Es sei denn der Auszubildende ist unter 18 Jahren, da würde dann das Jugendarbeitsschutgesetz gelten.

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Community-Antworten (20)

M
Mainpower

06.05.2012 um 13:25 Uhr

Ein AZUBI sollte schon währrend der Sommerferien Urlaub bekommen da er ja noch Schulpflichtig ( Berufsschule ) ist.

M
monalisa

06.05.2012 um 14:35 Uhr

@mainpower, kannst du das belegen?

H
hoschi

06.05.2012 um 14:42 Uhr

Moinsen zusammen :)

@ MonaLisa

Hier ein Link: http://www.buzer.de/gesetz/956/a13691.htm

M
monalisa

06.05.2012 um 14:46 Uhr

@hoschi, dieser Link hat nichts mit der Frage zu tun. 'werwiewas' will nicht wissen wieviel Urlaubstage einem AZUBI zustehen - sondern ob er ein verbrieftes Recht hat, sie in den Sommerferien zu nehmen.

K
kassenwart

06.05.2012 um 14:56 Uhr

Mainpower

Bitte aber mal genau leses im Gesetz!!

  1. Soll
  2. Regel wenn nicht

Weiter gibt es auch Blockunterrichte

auch besteht hieraus kein Anspruch auf Sommerferien.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

B
blackseven

06.05.2012 um 15:00 Uhr

Für Jugendliche in der Ausbildung gilt gem. § 19 Abs. 3 S. 1 JArbSchG die Sonderregelung zu § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG, so ist der Urlaub vom Arbeitgeber während der Berufsschulferien zu gewähren. Soweit keine Schulpflicht besteht, kann man meiner Meinung nach, nicht darauf bestehen.

G
gironimo

06.05.2012 um 15:12 Uhr

wie es mit Azubis über 18 ist, weiß ich so spontan auch nicht. Gleichwohl - selbst bei der Anwendung des Bundesurlaubsgesetztes wäre es ein wichtiger Grund, in den Ferien Urlaub nehmen zu wollen, wenn ansonsten Berufsschulzeiten ausfallen würden.

Auf jedem Fall bleibt aber dem Betriebsrat seine Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsätzen; bis hin zum strittigen Einzelfall.

K
kassenwart

06.05.2012 um 15:17 Uhr

blackse.. Es gibt auch einen Satz 2 im Abs 3 des §19

W
werwiewas

06.05.2012 um 17:22 Uhr

Danke für die tollen Antworten. Unser Auszubildender ist schon über 18 Jahre. Ich sehe es leider auch so. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dem Azszubildenden in den Sommerferien Urlaub zu gewähren. Bleibt also nur noch das gespräch mit dem AG.

Schönen Sonntag.

L
Lotte

06.05.2012 um 19:53 Uhr

werwiewas, bist Du im BR? Dann gilt doch auf jeden Fall § 87 (1) Nr. 5 BetrVG

Außerdem muss der AG gewichtige Gründe haben, um einem AN den beantragten Urlaubszeitraum zu verwehren. Das gilt nicht nur für Azubis. Siehe § 7 (1) BUrlG

M
Mainpower

06.05.2012 um 19:57 Uhr

Hallo, ich denke Urlaub wäre zusammenhängend zu gewähren. Wo geht das bei einen berufsschulpflichtigem AZUBI ausser in den Sommerferien?? Alter spielt keine rolle weil Schulpflicht.

B
blackseven

06.05.2012 um 20:05 Uhr

mainpower, Du bist also der Meinung, dass die Schulpflicht keine Alterbegrenzung kennt? Kannst Du dann auch bestimmt rechtlich belegen.

L
Lotte

06.05.2012 um 20:32 Uhr

blackseven, wie? Als Azubi hat man ja wohl außerhalb der Ferien die Pflicht zur Schule zu gehen, egal wie alt. Hier ist ja nicht von der gesetzlichen Schulpflicht die Rede. Und als Arument gegen den AG taugt mainpowers Feststellung allemal.

B
blackseven

06.05.2012 um 20:39 Uhr

Liebe Lotte, natürlich bin ich dafür, dass die Berufsschule während der Ausbildung zu besuchen ist. Aber, die Pflicht ist nicht zwangsweise. Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. Das bedeutet, beginne ich meine Ausbildung nach dem 21. Lj. (in NRW), bin ich nicht verpflichtet.

M
Mainpower

06.05.2012 um 20:39 Uhr

blackseven, wenn man eine Ausbildung macht besteht Berufsschulpflicht und das kann über das 18 Lebensjahr hinausgehen. Die Dauer ist in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt.

S
Streikbrecher

06.05.2012 um 20:43 Uhr

Auch Azubis haben KEINEN Anspruch den Gesamturlaub zusamnenhaengend zu erhalten.

Weiter gibt es nicht nur Somnerferien und Blogunterrichte und wie erwaehnt den Satz 2 im § 19 Abs 3

W
werwiewas

06.05.2012 um 20:47 Uhr

@Lotte

Ja, ich bin BRM

Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema war schon mal im Gespräch. Ich bleibe dran,versprochen.

Den §7 (1) BUrlG ist mir bekannt. Ist aber nicht so einfach zu realisieren. Wie haben sehr viele AN mit Schulpflichtigen Kinder. Zu dem gibt es ja nicht nur Sommerferien. Es gibt da z.B. Herbstferien, Osterferien etc.

Also eine Verpflichtung des AG sehe ich in den Argumentationen hier nicht.

W
werwiewas

06.05.2012 um 21:16 Uhr

blackseven,

eine Berufsausbildung findet doch eigentlich im Dualen System statt,oder? Eine Ausbildung ohne Berufsschule kenne ich so jetzt nicht. Schliesslich gibt es ja einen Ausbildungsrahmenplan (IHK).

B
blackseven

06.05.2012 um 21:22 Uhr

werwiewas, kommt auf die Vorbildung an. Wenn diese die bisherige Ausbildung für den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft, ist der Besuch der Berufsschule nicht zwingend erforderlich.

L
Lotte

06.05.2012 um 21:54 Uhr

blackseven, wo willst Du eigentlich hin mit Deiner Argumentation?

werwiewas, es geht doch bei Mitbestimmung und Argumenten nicht um die Feststellung von Verpflichtungen. Letztendlich habt Ihr als BR im Streitfall mitzubestimmen. Wie Ihr das dann löst, müsst Ihr gemeinsam abwägen. Aber ein Azubi sollte eigentlich keine vollwertige Urlaubsvertretung sein, so dass Dein Argument mit den anderen KollegInnen mit schulpflichtigen Kindern nicht der ausschließende Grund sein kann.

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