Hallo an alle,

habe mal wieder eine Frage. Hat ein Auszubildender ein Recht auf Urlaub während der Sommerferien? Gibt es da irgendein Gesetzestext dazu. Also soviel ich weiß gilt für einen Auszubildenden genau die Rechte wie ein normaler AN( laut Bundesurlaubsgesetz). Es sei denn der Auszubildende ist unter 18 Jahren, da würde dann das Jugendarbeitsschutgesetz gelten.