Soziale Stellen für Auszubildende?
Hallo Zusammen,
immer wieder höre ich von sozialen Stellen im Unternehmen. Darunter versteht der Arbeitgeber meist eine Stelle auf 1 Jahr erst einmal befristet für ausgelernte Auszubildende. Diese sollten laut unserem Haustarifvertrag eigentlich das Gehalt eines ausgelernten Azubis verdienen. Also Einstiegsgehalt in der entsprechenden Stufe. Es wird aber behauptet dass das Unternehmen keinen Job für unsere/n Auszubildende/n hat und diese daher eine Anstellung aus »sozialen Gründen« erhalten sollen die aber schlechter bezahlt ist. Nicht selten gerne weist man darauf hin dass die entsprechenden Auszubildenen einfach gar keinen Job erhalten sollen wenn es jemandem nicht passt. Nun Frage ich mich - wo ist eigentlich die gesetzliche Grundlage dies so zu handhaben? Ich kann leider nichts entsprechendes finden? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen lieben Dank schon einmal!!!
Community-Antworten (1)
15.06.2015 um 22:30 Uhr
Da wirst Du auch nichts finden.
Wenn ich so etwas lese, überkommt mich das große Würgen!
Das ist einfach nur sittenwidrig und gehört sofort unterbunden.
Es verstößt nicht nur gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG, sondern auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes.
Hier würde ich mir jetzt echt überlegen, ob hier nicht § 826 BGB – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung – zur Anwendung kommen sollte und unter dem Schutz des § 612a BGB, eine Klage nach § 61b ArbGG fällig werden sollte.
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