Hallo Zusammen,

immer wieder höre ich von sozialen Stellen im Unternehmen. Darunter versteht der Arbeitgeber meist eine Stelle auf 1 Jahr erst einmal befristet für ausgelernte Auszubildende. Diese sollten laut unserem Haustarifvertrag eigentlich das Gehalt eines ausgelernten Azubis verdienen. Also Einstiegsgehalt in der entsprechenden Stufe. Es wird aber behauptet dass das Unternehmen keinen Job für unsere/n Auszubildende/n hat und diese daher eine Anstellung aus »sozialen Gründen« erhalten sollen die aber schlechter bezahlt ist. Nicht selten gerne weist man darauf hin dass die entsprechenden Auszubildenen einfach gar keinen Job erhalten sollen wenn es jemandem nicht passt. Nun Frage ich mich - wo ist eigentlich die gesetzliche Grundlage dies so zu handhaben? Ich kann leider nichts entsprechendes finden? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen lieben Dank schon einmal!!!