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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Soziale Stellen für Auszubildende?

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VinceVega
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

immer wieder höre ich von sozialen Stellen im Unternehmen. Darunter versteht der Arbeitgeber meist eine Stelle auf 1 Jahr erst einmal befristet für ausgelernte Auszubildende. Diese sollten laut unserem Haustarifvertrag eigentlich das Gehalt eines ausgelernten Azubis verdienen. Also Einstiegsgehalt in der entsprechenden Stufe. Es wird aber behauptet dass das Unternehmen keinen Job für unsere/n Auszubildende/n hat und diese daher eine Anstellung aus »sozialen Gründen« erhalten sollen die aber schlechter bezahlt ist. Nicht selten gerne weist man darauf hin dass die entsprechenden Auszubildenen einfach gar keinen Job erhalten sollen wenn es jemandem nicht passt. Nun Frage ich mich - wo ist eigentlich die gesetzliche Grundlage dies so zu handhaben? Ich kann leider nichts entsprechendes finden? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen lieben Dank schon einmal!!!

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Community-Antworten (1)

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Melissa

15.06.2015 um 22:30 Uhr

Da wirst Du auch nichts finden.

Wenn ich so etwas lese, überkommt mich das große Würgen!

Das ist einfach nur sittenwidrig und gehört sofort unterbunden.

Es verstößt nicht nur gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG, sondern auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes.

Hier würde ich mir jetzt echt überlegen, ob hier nicht § 826 BGB – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung – zur Anwendung kommen sollte und unter dem Schutz des § 612a BGB, eine Klage nach § 61b ArbGG fällig werden sollte.

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