Arbeitszeit
Darf die wöchentliche AZ über eine BV geregelt werden?
In den Arbeitsverträgen sind 40Std. geregelt,diese sollen jetzt in einer BV auf 35Std. gekürzt werden.Hier ist der richtige Weg doch eine Änderungskündigung,oder?Wie seht Ihr das?Danke für Eure Antworten!Gruß Rocce
Community-Antworten (3)
02.05.2012 um 14:07 Uhr
§77 Abs.3 BetrVG ma anschauen
02.05.2012 um 19:05 Uhr
wenn so etwas in einer BV regelbar wäre (siehe Hinweiß von Kulum), braucht man hierfür keine Änderungskündigung mehr, da BV's unmittelbar und zwingend gelten.
Aber....... Tarifvorbehalt........
02.05.2012 um 20:04 Uhr
Der BR koennte hier nur um z.B. Arbeitsplaetze zu retten eine Regelung machen der alle AN freiwillig zustimmen/beitreten. Sonst kann es nur die Gewerkschaft. Denn auch mit einer Aenderungskuendigung haette ein AG bei einer Kuendigungsschutzklage ggf Probleme
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