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Überstunden

K
Koebes
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Kurze Frage: Sicherheitsbeauftragte bekommen von unserer Sicherheitsfachkraft eine Schulung. Diese fängt in der normalen Arbeitzeit an geht aber über deren Ende hinaus. Muss der Arbeitgeber diese Mehrarbeit bezahlen mit Mehrarbeitszuschlägen? Wir haben einen Haustarifvertrag in Anlehnung an IGM- Tarif.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

26.04.2012 um 17:09 Uhr

Kommt natürlich auf die Details in diresem Tarif an. Wenn aber die Schulung "angeordnet" ist, fällt Mehrarbeit an.

Der BR muss natürlich auch zustimmen.

W
wahlvst

26.04.2012 um 17:44 Uhr

...Wenn aber die Schulung "angeordnet" ist, fällt Mehrarbeit an.

Mehrarbeit muss nicht zwingend angeordnet werden, sie entsteht auch durch Duldung also hier Annahme der Anwesenheit der AN bei der Schulung.

Der AG müsste ggf. die AN nach Ende der regulären Arbeitszeit nach Hause schicken oder es ist Mehrarbeit

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