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Ende der Elternzeit

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VFBJN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

folgender Fall eine Mitarbeiterin vereinbart nach der Elternzeit eine 3 Tage Woche statt 5 Tage Woche 40 Stunden. Nach 2 Monaten Auftragseinbruch Sie verzichtet auf den 3 Tag arbeitet nur noch 2 Tage in der Woche. Nun nach dem Ende der Elternzeit möchte Sie wieder 3 Tage in der Woche arbeiten. Der AG sagr aber das geht nicht er kann Ihr nur wieder eine 5 Tage Woche anbieten. Wir haben aber nicht mehr arbeit als vorher. Was haltet Ihr davon und was können wir als BR machen?

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Community-Antworten (4)

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gironimo

26.04.2012 um 11:27 Uhr

Die Kollegin und der AG müssen sich nach den Regeln des TzBfG verhalten. Und wenn in diesem Zuge der AG bereits der 3 Tagewoche im Vorfeld zugestimmt hat, kann er jetzt nicht einseitig die Vereinbarung ändern. Ich hoffe, die Vereinbarungen liegen schriftlich vor.

Der BR kann vermittelnd eingreifen und die Einhaltung von Vereinbarungen einfordern (mehr wohl kaum).

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VFBJN

26.04.2012 um 12:10 Uhr

Hallo,

MA hat damals von 3 Tagen auf nur noch 2 Tage zugestimmt.Jetzt würde Sie aber statt 40 Stunden nur noch 22,5 Stunden arbeiten.

Das verweigert aber der AG er sagt er hat nur Arbeit für 40 Stunden oder für 15 Stunden.

G
gironimo

26.04.2012 um 17:38 Uhr

eine Mitarbeiterin vereinbart nach der Elternzeit eine 3 Tage Woche statt 5 Tage Woche< ..... ich meine diesen Punkt. Gibt es da eine schriftliche Vereinbarung?

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wahlvst

26.04.2012 um 18:33 Uhr

gironimo der ersten Vereinbarung der Veringerung von 2 auf 2 Tage hat die AN zugestimmt. Damit ist die erste Vereinbarung mit den 3 Tagen überholt und somit nicht mehr im Spiel.

Nun hat sie einen AtbV mit 2 Tagen. Alle Verändeurngen nun unterliegen dem TzBfG.

Aber auch der AG kommt aus der Vereinbarung mit den 2 Tagen nicht heraus ohne Zugeständnis der AN. Doch wie will die AN bei 2 Tagen auf 22,5 Stunden kommen, bei Einhaltung des AbZG??

Hat der BR bei der Regelung mit den 2 Tagen und 22,5 Std. geschlafen? Er kennt doch das ArbZG oder sollte es kennen und er war ja in der MB betreffend der Verteilung Arbeitszeit

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