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Abmelden beim Chef

D
dabua
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, da ein MA sich während der Arbeitszeit sehr oft vom Arbeitsplatz für längere Zeit (30min+) entfernt und der Chef nicht weiß wo er ist soll dieser sich jetzt wenn er länger wie 20min nicht am Platz ist abmelden. Geht oder geht nicht ?

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Community-Antworten (11)

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Tanzbär

25.04.2012 um 14:38 Uhr

Wo isser denn, in dieser Zeit? Der Chef will ja wissen, wofür er sein Geld hingibt, da geht das sicher, wenn die Entfernung nicht zu seinem Job gehört ...

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monalisa

25.04.2012 um 14:44 Uhr

@dabua, ist der MA oder du Betriebsratsmitglied?

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dabua

25.04.2012 um 15:00 Uhr

ich bin im BR. Der MA geht durchs Haus und schwatzt mit anderen Koellgen

M
monalisa

25.04.2012 um 15:03 Uhr

@dabua, lass dich nicht vor AGs Karren spannen! Das zu beanstanden und zu sanktionieren ist nicht Sache des BRS. Wen das stört, kann sich ja beim AG beschweren und darauf hinweisen, warum er sein Geld dermassen zum Fenster rauswirft........

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Paddy

25.04.2012 um 16:16 Uhr

Da hat Mona Recht. Wenn du dich da mit rein hängst, bist du Ruck zuck als Handlanger des Chefs bekannt.

P
Petrus

25.04.2012 um 16:34 Uhr

Ich geh mal davon aus, dass der Wunsch nach der Abmeldepflicht vom ArbGeb ausgeht. Gut, dass der Chef einsieht, dass die Abmeldepflicht nach 87.1.1 mitbestimmt werden muss. Wobei ich da mal grundsätzlich kein größeres Thema aus Sicht des BR sehen würde, wenn unser ArbGeb mit einem derartigen Anliegen käme. Klo-/Kaffee-/Raucherpause sollten unter 20 min liegen. Wer einen Dienstgang ans andere Werksende oder eine Besprechung hat, meldet sich halt zukünftig ab. Und da ich als BR davon ausgehe, dass keiner der Kollegen schwatzend durchs Haus läuft :-)

W
wahlvst

25.04.2012 um 16:50 Uhr

Das Abmelden beim Chef ist eine klare Regelung/Anweisung welche die Ordnung im Betrieb betrifft, also MB

Doch der AG könnte auch einfach hingehen und Anmahnen und dann in der Folge kündigen. Denn der AN wird fürs arbeiten bezahlt. Das unerlaubte entfernen vom Arbeitsplatz ist eine Verletzung der Pflichten aus dem ArbV und die Folgen siehe oben.

PS: Auch BRMkönnen sich nicht einfach vom Arbeitsplatz entfernen. Auch hier gilt Ab und Zurückmelden.

Und nur mal für ein Schwätzchen geht auch bei BRM nicht

K
Kulum

25.04.2012 um 18:59 Uhr

"Und nur mal für ein Schwätzchen geht auch bei BRM nicht"

Oh doch, kommt nur auf s Thema an. Schon mal was vom FROG gehört? FirmenRundgang Ohne Grund. Kannste mit steigender Begeisterung jede Woche machen wenn du Spaß dran hast.

Auch beim An- und Abmelden von BRM gibt es inzwischen eine abweichende Rechtsprechung. Das ist nicht in jedem Fall Pflicht. (Auch wenn ich es trotzdem fur sinnvoll halte)

W
wahlvst

25.04.2012 um 19:59 Uhr

Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebstätigkeit am Arbeitsplatz

BAG, Beschluss v. 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

Die Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern und die konkreten Voraussetzungen sind in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits seit vielen Jahren geklärt. Der zuständige 7. Senat hatte aber nun die Möglichkeit, seine Rechtsprechung in Teilaspekten weiter zu präzisieren und fortzuentwickeln. Dabei ging es um die Frage, ob die Ab- und Rückmeldepflicht auch dann gilt, wenn Betriebsratsmitglieder Betriebsratsaufgaben am Arbeitsplatz erledigen und diesen gar nicht verlassen (BAG, Beschluss v. 29.06.2011 - 7 ABR 135/09). Die wichtige Entscheidung möchten wir für die Praxis darstellen und besprechen:

Arbeitsvertraglich verpflichtet sind die Betriebsräte aber, sich bei Ihnen unter Angabe

1.ihres Aufenthaltsorts und 2.der voraussichtlichen Dauer ihrer Abwesenheit

Wenn Du dann dem AG FROG sagst, wird er Dir wohl etws anderes sagen oder ggf. einfach den Lohn kürzen und vielleicht auch noch mit einer Abmahnung als Zugabe,

Dann kannst Du ja klagen und dem Richter dein Ansinnen erklären. Ob der Dir dann folgt???

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rkoch

26.04.2012 um 10:56 Uhr

@wahlvst

Es geht nicht um einen BR der sich Abmelden soll, sondern um einen AN der einfach seinen Arbeitsplatz verläßt.....

@all

Die Mitbestimmung des BR könnt ihr in dem Fall knicken! Die wäre nur gegeben, wenn der AG die Absicht hätte derartige Regeln ALLGEMEIN einzuführen, also wenn alle AN verpflichtet werden sollten sich beim Verlassen des Arbeitsplatzes abzumelden (z.B. am Fließband wenn ein Springer einspringen muss, da ist die MB des BR angezeigt!).

Hier soll allerdings wohl nur ein EINZELNER AN dazu verpflichtet werden sich abzumelden. Wozu das allerdings gut sein soll erschließt sich mir nicht. Wir sind als AN grundsätzlich alle verpflichtet uns während der AZ am Arbeitsplatz aufzuhalten, und der AG kann das schlicht und einfach von dem AN verlangen! Wenn er sich also vom Arbeitsplatz unberechtigterweise entfernt, sage ich als Chef einfach zum AN: "Du warst schon wieder 30 min. verschwunden. Kaffee holen und trinken, aufs Klo gehen, ist OK, aber das dauert alles keine 30 min. und mehr. Ich erwarte, dass das aufhört! Sonst gibts ne Abmahnung!". Und wenn es nicht aufhört gibt es genau das: Abmahnung. Und wenn es dann immer noch nicht aufhört ...........

Wenn der AG, wie dabua schreibt, schon akzeptiert, dass er für 20 min. einfach so vom Arbeitsplatz verschwindet, dann ist das IMHO schon ein ganz schönes Zugeständnis! Vielleicht sollte der BR eine BV darüber abschließen, dass sich die AN jederzeit eine bezahlte Pause von bis zu 20 min. gönnen können....., wenn der EIne das kann, dann sollten das die anderen auch dürfen..... In welchem Betrieb gibts das schon noch?

K
Kulum

26.04.2012 um 14:39 Uhr

@wahlvst Wenn du das Urteil schon da hast, ließ es wenigstens in gänze. Du hockst brav an deinem Platz und wartest das Kollegen zu dir kommen? Feines BRM, was den FROG betrifft gibt's schon Entscheidungen, da muss ich nich warte was ein Richter davon hält. Kommt nur darauf an wie man es macht, nicht ob.

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