Ich bin seit Dez.07 stellvertr.BRVorsitzende und teile mir mit unserem Vorsitzenden die Freistellung.Ich habe noch keine Erfahrung mit BR-Arbeit.
Wir haben uns darauf geinigt das ich die erste und dritte Woche im Monat freigestellt bin.Mir wurde von meinem Vorgestzten mitgeteilt das ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden muss wenn ich meiner Betriebsratarbeit nachgehen möchte.
Es bezog sich auf einen Arbeitstag in einer Woche in der ich in meiner eigentlichen Abteilung tätig war. Ich musste einen Termin in Vertretung unseres Vorsitzenden warnehmen und es gab einen gültigen Beschluss darüber. Angemeldet hatte ich diesen Termin schon 4 Wochen vorher. Wenn ich mich abmelden muss hätte ich gerne gewußt wo das geschrieben steht um es nachzulesen. Das der reibungslose Arbeitsablauf nicht gefährdet werden darf weiß ich. Wer kann mir helfen?