Abmelden beim Chef - für teilfreigestellte stellvertr.BRVorsitzende?
Ich bin seit Dez.07 stellvertr.BRVorsitzende und teile mir mit unserem Vorsitzenden die Freistellung.Ich habe noch keine Erfahrung mit BR-Arbeit. Wir haben uns darauf geinigt das ich die erste und dritte Woche im Monat freigestellt bin.Mir wurde von meinem Vorgestzten mitgeteilt das ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden muss wenn ich meiner Betriebsratarbeit nachgehen möchte. Es bezog sich auf einen Arbeitstag in einer Woche in der ich in meiner eigentlichen Abteilung tätig war. Ich musste einen Termin in Vertretung unseres Vorsitzenden warnehmen und es gab einen gültigen Beschluss darüber. Angemeldet hatte ich diesen Termin schon 4 Wochen vorher. Wenn ich mich abmelden muss hätte ich gerne gewußt wo das geschrieben steht um es nachzulesen. Das der reibungslose Arbeitsablauf nicht gefährdet werden darf weiß ich. Wer kann mir helfen?
Community-Antworten (2)
02.04.2008 um 17:27 Uhr
Das beruht auf Rechtsprechung des BAG zum § 37 BetrVG. Das findest Du im Kommentar zum BetrVG (ich hoffe, Du hast einen), z.B. bei Däubler, BetrVG, 11. Aufl., RN 44 zum § 37.
03.04.2008 um 10:31 Uhr
@piwi Nach meiner Auffassung erfolgen auch Teilfreistellung mittels BR- Beschluss, welcher dem AG mitzuteilen ist. Dazu kommt dann noch das ganze Theater mit dem Beratungsgespräch etc.. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, wie sich die Teilfreistellung gestaltet. Da es sich hierbei nicht um die Freistellung aus konkretem Anlass nach § 37 BetrVG handelt, sondern um die Freistellung nach § 38 BetrVG, ist eine permanente Abmeldung aus meiner Sicht nicht nötig. In Deinem speziellen Fall jedoch finde ich, dass Du bei Abwesenheit des Vorsitzenden doch auch dessen Freistellungswoche übernehmen musst, da Ihr sonst ja Eure selbst beschlossene Freistellung irgendwie aushebelt! Dann hätte sich diese Frage garnicht gestellt. Wie gesagt, meine Meinung, vielleicht muss ich mich ja auch noch belehren lassen, bin gespannt, was noch so kommt!
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