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Angebot einer Krankenzusatzversicherung durch den AG

C
Calais
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammenn,

unser AG hat einen Rahmenvertrag mit einer Versicherung abgeschlossen und bietet diese (kostengünstige) Krankenzusatz- Versicherung nun allen Mitarbeitern an. Sind wir da irgendwie in der Mitbestimmung? Ich kann dazu im BetrVG nichts finden, werde aber immer mal wieder von den Kollegen dazugefragt, ob das in Ordnung ist. Gruß ins Forum, Calais

99303

Community-Antworten (3)

W
wahlvst

23.04.2012 um 17:52 Uhr

Der AG schließt mit einer Versicherung einen Rahmenvertrag und dadurch erhalten die AN günstigere Konditionen. Was soll da falsch sien? Es muss ja keiner dieses Angebot nutzen.

PS: Viele große AG bieten solches

G
gironimo

23.04.2012 um 18:07 Uhr

Im Zuge des § 80 Abs 2 BetrVG muss Euch der AG natürlich über die Vertrags- und Versicherungsbedingungen informieren (Unterlagen zur Verfügung stellen), damit Ihr prüfen könnt, ob der BR einen Handlungsbedarf hat.

P
Peanuts

23.04.2012 um 19:25 Uhr

"Sind wir da irgendwie in der Mitbestimmung? "

Nein

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