Erstellt am 24.08.2006 um 22:38 Uhr von Fayence
"Das Angebot meines AG: Den Krankengeldbezug wieder aufleben lassen, "
Was soll denn der Quatsch? Dieses Angebot kann nicht vom AG unterbreitet werden, Grundlage dürfte noch immer eine AU-Bescheinigung bzw. Stempel und Unterschrift auf einem Auszahlungsschein sein!!
2. Je nachdem ob Du Männlein oder Weiblein bist, geltern andere Termine, zu denen Du in "offizielle" Rente gehen kannst!
Bevor Du Dir nicht durch einen Rentenberater, Abzüge etc. hast berechnen lassen, würde ich einen Teufel tun, ein solches Angebot anzunehmen!
Als Möglichkeit müsste/könnte ebenfalls eine ATZ-Regelung in Betracht kommen! Die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht wäre mit Sicherheit kein schlecht investiertes Geld!
P.S.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass, sobald eine grössere Anhäufung von Euros in Kombination mit "Nichtstun", den normalen Menschenverstand ausser Kraft setzt! Sorry, entspricht aber meiner Erfahrung und ist nicht persönlich gemeint!
Erstellt am 24.08.2006 um 23:37 Uhr von Krabbe
@Fayence
mit Deinem Nachsatz hast Du natürlich recht.
Das mit dem Krankengeldbezug war ein augenzwinkernder Hinweis des AG. Die AU zu bekommen dürfte kein Problem sein und daraus 4 - 5 Monate zu machen, ebensowenig.
Wollte damit nur andeuten, daß der AG im Augenblick eine Möglichkeit sucht, um mich loszuwerden, weil ihm meine BR Tätigkeit unbequem ist.
Beim Rentenberater war ich, die Abzüge lebenslang sind hoch, aber wie gesagt: AG will großzügig ausgleichen.
ATZ in Verbindung mit betriesbedingter Kündigung sind m. E. nicht möglich, bei Kündigung zahlt ARGE.
Fachanwalt sollte später kommen, wenn alles andere steht.
P.S. Bin Männlein
Erstellt am 25.08.2006 um 08:39 Uhr von Rollie
Ich würde so etwas Beihilfe zum Betrug nennen.
Erstellt am 25.08.2006 um 10:03 Uhr von Fayence
"Fachanwalt sollte später kommen, wenn alles andere steht."
Krabbe,
dann mach Du mal und ich erspare mir jegliche Kommentare, warum diese Vorgehensweise aus meiner Sicht das falscheste ist, was ein AN in einer solchen Situation tun kann!
Auch die Anmerkung von Rollie empfinde ich vor dem Hintergrund "AG sucht eine Möglichkeit, mich loszuwerden" mehr als berechtigt!
P.S.
So grosszügig ist keine Abfindung, dass lebenslange Rentenabzüge ausgeglichen werden können! Es sei denn, Deine "LEBENSplanung" bezieht sich nur (noch) auf ein paar Jahre und auf Dich alleine!