Erstellt am 22.04.2012 um 19:46 Uhr von kassenwart
Hartmut
1. es gibt nur EINEN BRV!!
2. Auch ein BRV ist nur ein BRM und kann bekanntlich ohne Beschlüsse solches nicht regeln.
3. Habt ihr den BRV und den Stellvertreter ja gewählt und könnt diese auch abwählen.
4. Kann jeder AN gegen illegale Arbeitszeiten vorgehen. Sofern gegen das ArbZG verstoßen wird kann man auch die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.
5- Fazit: Sollte alles einem BRM bekannt sein!!!
Erstellt am 22.04.2012 um 20:26 Uhr von Saarländer
Ich würde einfach meinen Vorsitzenden die Pistole auf die Brust setzen und mit Abwahl drohen, was sehr gut funktioniert ist, ( falls er freigestellt ist), auch die Freistellung in einer nächsten Sitzung abzuerkennen ( abwählen der Freistellung ) muß natürlich auf der Tagesordnung stehen aber wenn du weitere BRM hast die dergleichen Meinung sind könnt ihr eine Sitzung " erzwingen" und dann Feuer frei....
Wir haben dass nach langem hin und her jetzt durchgezogen und es läuft jetzt besser mit unserem neuen Vorsitzenden....
Erstellt am 23.04.2012 um 07:06 Uhr von gironimo
sofern Du BR-Mitglied bist, solltest Du Dich mit dem § 23 BetrVG auskennen. Falls Du im BR keine Mehrheiten findest, kannst Du Dich hilfesuchend an die Gewerkschaft wenden.
Erstellt am 23.04.2012 um 07:19 Uhr von Kölner
@all
Vielleicht verstößt der DP ja noch nicht einmal gegen das ArbZG...
...vgl. z.B. § 12 Nr. 1 ArbZG
Erstellt am 23.04.2012 um 09:49 Uhr von Hennessy
Anonymer hinweis,
Einfach beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen.