W.A.F. LogoSeminare

Nichtauszahlung der Lohnzuschläge

D
DerBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Wir erhalten laut AZO (Arbeitszeitverordnung) für Samstagsarbeit 15% Aufschlag von unserem Arbeitgeber. Jetzt hat der neue Betriebsrat festgestellt, dass dieser Aufschlag seit bereits 1 1/2 Jahren nicht an die Mitarbeiter ausbezahlt wurde. Jetzt hat der Betriebsratsvorsitzender die Personalleitung auf diesen Mängel angesprochen, die darauf hin nur meinte, da hat sich bis heute keiner darüber beschwert. Was währe die beste Vorgehensweise in dem Fall? Wir möchten nicht gleich mit schweren Geschützen auffahren.

1.00603

Community-Antworten (3)

G
ganther

15.11.2010 um 14:43 Uhr

Der´BR wird hier als Kollektiv wenig machen können. Es handelt sich um individuelle Ansprüche der AN. Es kann natürlich ein BRM versuchen eine Art Musterprozess zu führen.

In Hinblick auf § 77 Abs. 3 BetrVG habe ich aber Bedenken ob der BR eine solche BV überhaupt wirksam ist

W
wahlvst

15.11.2010 um 14:53 Uhr

Man kann diesen AN nur empfehlen weiter zu träumen. Denn wer seinen Gehaltszettel nicht prüft ist es doch selbst schuld und muss nun klagen. Doch die Kosten der ersten Instanz vor dem ArbG muss jeder selbst zahlen. Das dürfte dann möglicher weise die ausstehenden Gehaltsbestandteile auffressen. Der AG kann sich hier also zurückhalten und es auf Klagen ankommen lassen, mal sehen ob alle AN klagen.

ganther Wie kommst du hier auf BV???

BR kann nur aufkären und als betroffener AN für sich selbst klagen, wie jeder andere AN auch.

G
ganther

15.11.2010 um 17:02 Uhr

ich bin von einer Arbeitsordnung ausgegangen wie es sie in vielen Betrieben gibt. Das macht man klassisch als BV

Sorry wenn ich da was reininterpretiert habe. Aber es ist auch etwas unklar da die Arbeitszeitverordnung aus dem Beamtenrecht kommt. UNd das passt dann wieder nicht so recht zum BR

Also bitte etwas Aufklärung: welche rechtsgrundlage hat das Teil

Ihre Antwort