Hallo,

ich habe ein Frage zur Behandlung von Verstößen zu einer Arbeitszeit-BV. Die offensichlichen Fälle aus dem Zeiterfassungssystem sind unkritisch. Die Frage ist, wie mit Indizien wie z. B. Emails außerhalb der eingetragenen Arbeits- Pausenzeit oder sonstigen EDV-Spuren im System umgegangen werden darf. Aus Datenschutz-Sicht denke ich, dass die so gewonnen Daten nicht sonderlich belastbar sind und in jeden die betroffenen Kollegen über derartige Verstöße vom BR informiert werden müssen. Überhaupt ist sehr problematisch zu vermitteln, wie solche Daten ermittelt wurden. Ein offener Umgang mit dem Thema im BR ist nicht möglich, hier gilt die Devise möglichst wenig nach außen zu kommunizieren. Weiter hin wurden solche Verstöße bereits in einen Verfahren vor dem Arbeitsgericht verwendet, was mit einen Persilschein gleichgesetzt wird.

Ich habe ein Problem damit, dass der BR Leuten möglicherweise ausgewählte "hinterher spioniert" und würde gerne Verstöße grundsätzlich an den Daten des eingesetzten Zeiterfassungssytem fest machen, welcher der AG dem BR zur Verfügung stellt.

Wie ist eure Meinung dazu?