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Arbeitszeitänderung

M
mattzi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten seit Jahrzehnten im 3-Schicht-System (6-14Uhr,14-22Uhr und 22-6Uhr). Jetzt möchte die Geschäftsleitung die Arbeitszeiten ändern wie folgt: 1-9Uhr,9-17Uhr und 17-1Uhr. Ist das einfach so möglich bzw. reicht dafür eine Betriebsvereinbarung? Ich finde diese Zeiten absolut familienunfreundlich. Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (3)

R
Roxxx

18.04.2012 um 00:43 Uhr

Hallo mattzi !

Der BR hat bei den Arbeitszeiten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) Punkt 2.

3-Schicht-System, also Mo – Fr. Der Montag fängt dann Sonntag nachts um eins an, wäre nach Arbeitszeitgesetz § 9 möglich, aber was soll das bringen? Fragt euren AG was er damit bezwecken will. Die veränderten Zeiten sind auf jeden Fall absolut unüblich (ich kenne keinen Betrieb der so arbeitet, nur Bäckereien fangen um eins an, machen aber dann keine durchgehenden Schichten). Der Belegschaft bringen sie gar nichts.

G
gironimo

18.04.2012 um 09:30 Uhr

reicht dafür eine Betriebsvereinbarung? Ich finde diese Zeiten absolut familienunfreundlich.<

Eine BV ist doch eine ganze Menge. Der BR muss ja nicht alles unterschreiben was der AG vorlegt.

Mit dem Thema Familienfreundlichkeit habt Ihr doch starke Argumente, um eine andere Regelung zu fordern. Ihr bewegt Euch doch auf dem Feld der erzwingbaren Mitbestimmung.

P
Paddy

18.04.2012 um 10:41 Uhr

Ich habe das Gefühl dass euch der AG mit solchen Zeiten aus dem Betrieb ekeln will. Stimmt auf jeden Fall da gegen sonst habt ihr als BR die Ar....-Karte in eurem Betrieb. Wenn der AG diese Zeiten einfach durchziehen will.......zieht mit ihm vor Gericht.

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