Arbeitszeitänderung
Hallo, wir arbeiten seit Jahrzehnten im 3-Schicht-System (6-14Uhr,14-22Uhr und 22-6Uhr). Jetzt möchte die Geschäftsleitung die Arbeitszeiten ändern wie folgt: 1-9Uhr,9-17Uhr und 17-1Uhr. Ist das einfach so möglich bzw. reicht dafür eine Betriebsvereinbarung? Ich finde diese Zeiten absolut familienunfreundlich. Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (3)
18.04.2012 um 00:43 Uhr
Hallo mattzi !
Der BR hat bei den Arbeitszeiten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) Punkt 2.
3-Schicht-System, also Mo – Fr. Der Montag fängt dann Sonntag nachts um eins an, wäre nach Arbeitszeitgesetz § 9 möglich, aber was soll das bringen? Fragt euren AG was er damit bezwecken will. Die veränderten Zeiten sind auf jeden Fall absolut unüblich (ich kenne keinen Betrieb der so arbeitet, nur Bäckereien fangen um eins an, machen aber dann keine durchgehenden Schichten). Der Belegschaft bringen sie gar nichts.
18.04.2012 um 09:30 Uhr
reicht dafür eine Betriebsvereinbarung? Ich finde diese Zeiten absolut familienunfreundlich.<
Eine BV ist doch eine ganze Menge. Der BR muss ja nicht alles unterschreiben was der AG vorlegt.
Mit dem Thema Familienfreundlichkeit habt Ihr doch starke Argumente, um eine andere Regelung zu fordern. Ihr bewegt Euch doch auf dem Feld der erzwingbaren Mitbestimmung.
18.04.2012 um 10:41 Uhr
Ich habe das Gefühl dass euch der AG mit solchen Zeiten aus dem Betrieb ekeln will. Stimmt auf jeden Fall da gegen sonst habt ihr als BR die Ar....-Karte in eurem Betrieb. Wenn der AG diese Zeiten einfach durchziehen will.......zieht mit ihm vor Gericht.
Verwandte Themen
BR Beschluss anfechten?
ÄlterHallo Forum Ich habe folgende Frage und Problem: Ich bin stellvertretender BRV in einem 7. Gremium. Vor 2 Wochen haben wir von der Personalabteilung einen Antrag mit bitte um Zustimmung wegen
Arbeitszeitänderung
ÄlterIn unserem Betrieb(Callcenter) konnte bis die Arbeitszeit unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien stets einen Monat im Vorraus von den AN geplant werden, was besonders den Teilzeitmitarbeitern
Ist vorübergehende Arbeitszeitänderung mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo, meine Frage heute an alle Aktiven lautet heute folgendermaßen: In unserem Krankenhaus gilt der TVöD. Auch bei uns sind die Mehrarbeits-Überstunden in der Pflege zuletzt speunghaft angestiege
SOS schnelle Hilfe benötigt Arbeitszeitänderung - wie können wir dagegen argumentieren?
Älterguten morgen liebes forum, wir haben ein problem zu abrietszeit. die geschäftsleitung möchte das inunseren zwei standorten eine einheitliche arbeitsregelung entsteht. wie können wir dagegen arg
Kann der Betriebsrat Einspruch gegen eine Arbeitszeitänderung - aus Kostengründen - erheben?
ÄlterBei uns wird auch am Sonntag gearbeitet. Nun sollen die Hälfte der Sonntagsdienste im Sekretariat gestrichen werden. Nicht weil es die Arbeitslage erfordert, sondern weil man so Geld sparen möchte.