Erstellt am 17.04.2012 um 22:43 Uhr von Roxxx
Hallo mattzi !
Der BR hat bei den Arbeitszeiten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) Punkt 2.
3-Schicht-System, also Mo – Fr.
Der Montag fängt dann Sonntag nachts um eins an, wäre nach Arbeitszeitgesetz § 9 möglich, aber was soll das bringen?
Fragt euren AG was er damit bezwecken will.
Die veränderten Zeiten sind auf jeden Fall absolut unüblich (ich kenne keinen Betrieb der so arbeitet, nur Bäckereien fangen um eins an, machen aber dann keine durchgehenden Schichten). Der Belegschaft bringen sie gar nichts.
Erstellt am 18.04.2012 um 07:30 Uhr von gironimo
>reicht dafür eine Betriebsvereinbarung?
Ich finde diese Zeiten absolut familienunfreundlich.<
Eine BV ist doch eine ganze Menge. Der BR muss ja nicht alles unterschreiben was der AG vorlegt.
Mit dem Thema Familienfreundlichkeit habt Ihr doch starke Argumente, um eine andere Regelung zu fordern. Ihr bewegt Euch doch auf dem Feld der erzwingbaren Mitbestimmung.
Erstellt am 18.04.2012 um 08:41 Uhr von Paddy
Ich habe das Gefühl dass euch der AG mit solchen Zeiten aus dem Betrieb ekeln will. Stimmt auf jeden Fall da gegen sonst habt ihr als BR die Ar....-Karte in eurem Betrieb. Wenn der AG diese Zeiten einfach durchziehen will.......zieht mit ihm vor Gericht.