Hallo allerseits,

wir haben in unserem Betrieb (noch) keine BV zum Thema Rauchverbot und Raucherzonen. Generell gilt in allen Geschäftsräumen ein Rauchverbot; zum Rauchen muss nach draußen, möglichst auf die gegenüberliegende Straßenseite gegangen werden, damit der Rauch nicht durch geöffnete Fenster zieht. Das Rauchverbot existiert bei uns seit Existenz der Firma und war daher nie ein Problem; Verstöße gab es einfach nicht. Daher hatten wir bisher auch keinen Bedarf für eine entsprechende BV.
Der Geschäftsführer, der mittlerweile zum Geschäftsführer der Ländergesellschaften aufgestiegen ist, hat vor ca. zwei Jahren in einem Schreiben an die Belegschaft an diese Regelung erinnert. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Beschwerden, weil sich die "neue" Geschäftsführung für Deutschland nicht daran hält. Wir haben beim Geschäftsführer für die Ländergesellschaften quasi als der Vorgesetzte der Geschäftsführung in Deutschland auf Abhilfe gedrängt. Danach war es für eine kurze Zeit gut, doch jetzt fängt es wieder an.
Meine Frage ist nun: in den BVen kann ich Sanktionen für Mitarbeiter aufnehmen, die sich nicht an das Rauchverbot halten. Wie aber bekomme ich den Arbeitgeber selbst dazu sich an die Regelung zu halten? Wenn er gegen eine BV verstößt, kann ich ihn wegen Nichteinhaltung vor Gericht zerren. Gibt es sonst noch Wege und Möglichkeiten, die ich bisher nicht gesehen habe?