Erstellt am 05.05.2008 um 13:12 Uhr von Petrus
Gibt mal "rauchverbot" ins Suchfeld ein - da gibts hier schon eine Menge Antworten dazu.
Aber in Stichpunkten:
- Ein Rauchverbot, d.h. eigentlich das Verhalten der Raucher im Betrieb, ist mitbestimmungspflichtig durch den BR. Eine BV dazu ist erzwingbar.
- _Im_ Gebäude und während der bezahlten Arbeitszeit haben die Kollegen eher schlechte Karten. Aber während der Pause (ausstempeln?) und im Freien (Raucherecke?) wird es für den ArbGeb schwierig. Zur grundgesetzlich geschützten freien Persönlichkeitsentfaltung gehört auch das Recht auf Sargnägelkonsum.
- Eine Gleichbehandlung aller Kollegen und Filialen im Betrieb sollte für jeden BR beim Abschluss der BV selbstverständlich sein. Sonst freut sich der ArbGeb und spielt euch bei jeder Gelegenheit gegeneinander aus - immer schön eine Filiale nach der anderen....
Was tun? BR-Sitzung (damit ihr euch einig seid), und dann den ArbGeb zur Aussetzung des rechtswidrigen Zustandes und zu Verhandlungen zu einer entsprechenden BV auffordern. Näheres über die Suchfunktion.
Erstellt am 05.05.2008 um 16:53 Uhr von betriebsratten
Zum Recht auf freie Entfaltung der Raucherpersönlichkeit gehört auch ein Witterungsschutz im Aussenbereich
http://www.nichtraucherschutz.de/NRI/34/nrinfo34-.html
Erstellt am 05.05.2008 um 17:18 Uhr von Petrus
@Ratte:
Nö, es steht nicht im BAG-Urteil (vom 19. 1. 1999 - 1 AZR 499/ 98), dass der Wetterschutz Pflicht ist:
"Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, mit entsprechenden Kosten zusätzliche Räume zu erstellen, nur um einen ungestörten Rauchgenuß zu ermöglichen. Die Betriebspartner können Raucher vielmehr auf Freiflächen verweisen, wenn dies nicht wegen besonderer Umstände als unzumutbar oder gar schikanös erscheint."
Die verklagte Firma hatte "Wartehäuschen" aufgestellt; damit lies das BAG "unzumutbar" und "schikanös" nicht mehr gelten. Ob weniger auch gereicht hätte? Darüber hat das BAG mangels Notwendigkeit noch nicht geurteilt.