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Zeit für BR Arbeit

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leute.

Mal eine Frage zur BR Arbeit.

Ich arbeite in einen Betrieb ca. 160 MA.

Nun ist es so das ich von AN angesprochen werde als BR Mitglied.

Monatlich gehen hier ca. 15-20 Std bei drauf.

Nun sollte man sich ja an und abmelden bei seinen Vorgesetzten.

Könnte man dieses umgehen und mit dem AG einen BV über die Freistellung als BR Mitglied machen?

Dann wär es eine Erleichterung bei dem An und abmelden.

Vielen Dank

2.870019

Community-Antworten (19)

V
Valdi Akzeptiert

13.04.2012 um 11:50 Uhr

@ skyline, lass es sein. Als Neuling brauchste halt etwas mehr Zeit, bedenke aber du hast noch deinen Arbeitsvertrag. Es gibt keine Zeitvorgaben und das ist gut so. Es sollte halt bei Streit darueber, Subjektiv Nachvollziehbar sein. Also keine BV. Lg. Valdi

T
Tanzbär

13.04.2012 um 10:45 Uhr

Was soll in der BV geregelt werden? Die Stundenanzahl? Damit blockierst Du nur dich selbst. Oder Möglichkeiten der Abmeldung?

S
Skyline

13.04.2012 um 10:51 Uhr

Falls mehr Stunden anfallen , müsste ich mich zusätzlich abmelden.

Meinst du das wär keine gute Idee?

P
Peanuts

13.04.2012 um 11:09 Uhr

Monatlich 15-20 Stunden Kollegengespräche von nur einem BRM und bei nur ca. 160 MA ? Macht Ihr Kaffeekränzchen?

F
foxdjudo

13.04.2012 um 11:11 Uhr

Bei 160 Ma würde ich in der BV regeln, entweder vollständige Freistellung, oder Teilfreistellung ca 75% Bei 200 Ma hättest du eh Anspruch auf vollständige Freistellung

S
Skyline

13.04.2012 um 11:18 Uhr

peanuts

Ich meine Zum Beispiel Kollegengespräche , sicherlich auch andere Tätigkeiten.

Neue Urteile erlesen und andere Sachen.

G
gironimo

13.04.2012 um 11:29 Uhr

ich finde es immer praktisch, wenn man sich mit dem Vorgesetzten abstimmt, wie die "Abmeldung" für alle Beteiligten einfach gehandhabt werden kann.

Ich kenne Fälle, da reichte z.B. ein Eintrag in den abteilungseigenen Outlook-Kalende. Andere Lösungen sind denkbar. Kommt ein wenig auf dieArt der Tätigkeit an.

Eine BV ist denkbar (man muss sich ja da nicht auf Stunden festlegen); ich stimme aber denen zu, die eine BV kritisch sehen. Da muss man schon genau wissen, was man da nieder schreibt.

V
Valdi

13.04.2012 um 11:30 Uhr

Glaubst du das ich mir von einer BV etwas vorschreiben lasse, was per BetrVG schon geregelt ist? Bei 15h haette ich auch Erklaerungsnot und kaeme auf solche Ideen. Wir haben 2000 MA. Ausserdem ist das Abmelden eine Muss Regelung, nicht sollte. Es gibt aber AusnahmeSituationen, die jede Ueberpruefung besteht.

S
Skyline

13.04.2012 um 11:34 Uhr

Valdi

Ich bin frisches Mitglied habe das 1 Seminar gemacht. Also ein Anfänger der anfragt ob es nützlich wär? Ob es Sinnvoll ist eine BV zu machen? Wie viel Std wohl angemessen wären bei 160 MA. Oder ob ich es lassen sollte?

Anregungen wären schön .

H
Harzhexe

13.04.2012 um 12:00 Uhr

Ich sehe es wie valdi. Lass Dir kein Korsett verpassen, welches Dir gerade als "Frischling" ganz schnell zu eng werden könnte. Im BetrVG ist alles geregelt und die konkreten Modalitäten des An-u. Abmeldens würde ich mit meinem direkten Vorgesetzten absprechen. In Punkto Arbeitsaufwand für BR Tätigkeiten kannst Du mit 160 MA genau so viel haben wie mit 600, also keine BV.

V
Valdi

13.04.2012 um 12:03 Uhr

@ skyline, wenn ich deine ganzen Beitraege lese, fallen mir einige Ausagen auf, die sich wiedersprechen. Anregung dazu: Wer schummelt braucht ein gutes Gedaechtnis oder er verliehrt das Vertrauen / bzw. baut keines auf.

S
Skyline

13.04.2012 um 12:03 Uhr

Danke !!

Das sind Aussagen womit ich was anfangen kann.

MfG

S
Skyline

13.04.2012 um 12:06 Uhr

Valdi

Kann schon sein. Aber es sind schon Fragen die ich ernst meine und die Gegebenheiten sind auch so.

Gerne will ich dir alles erklären , sag mir ein Beispiel.

Aus dem Kopf heraus könnte ich nun sagen , ich schummel bei MA Anzahl Termin Seminar und andere Sachen die es nicht zulassen das meine Kollegen oder GF dieses mitbekommen und nicht erkennen das ich es bin der hier schreibt. Es hat schon einen Grund , aber der ist nicht böse gemeint. Valdi falls ich dich Beleidigt habe , werde ich mich hiermit dafür entschuldigen. MfG

P
Peanuts

13.04.2012 um 13:06 Uhr

Naja, mir scheint, dass Du noch nicht ganz verinnerlicht hast, dass der AG nur für erforderliche BR-Tätigkeiten freistellen muss. Ob diese Erforderlichkeit an 5 oder 20 Stunden gegeben ist, ist letztendlich nicht kalkulierbar.

Wenn Du z.B. gerne neue Urteile liest, bedeutet das noch lange nicht, dass das auch für die ordnungsgemäße Durchführung Deines Ehrenamtes bezogen auf die Erfordernisse in Eurem Betrieb erforderlich ist.

Unabhängig davon halte ich grundsätzliche 15-20 Stunden pro Monat (vermutlich ohne BR-Sitzungen) eines von sieben? BRM für eine Menge Holz. Was macht denn der Rest Eures Gremiums?

Ich hege jedenfalls leise Zweifel, dass Du diese Zeiten für tatsächlich ERFORDERLICHE BR-Arbeit aufbringst. Und weil Du ja gerne vorbereitet bist, falls Du mal befragt werden solltest, solltest Du Dir die Frage der Erforderlichkeit vor jeder Abmeldung selber stellen und auch beantworten können.

Eine BV ist aber abzulehnen!

V
Valdi

13.04.2012 um 13:12 Uhr

Skyline, ich muss mich entschuldigen. Denn ich habe nicht daran gedacht. Lg. Valdi

L
Lotte

13.04.2012 um 13:18 Uhr

skyline, ich pflichte hier peanuts bei.

Eine BV würde ja auch nur dann Sinn machen, wenn das ganze Gremium Deine Freistellung als erforderlich ansehen würde. Das was Du schreibst liest sich aber eher so, als ob Du das Abmelden lästig findest und gerne mehr frei verfügbare Zeit für das Aneignen von Wissen für den BR hättest.

Wie sollte man das in eine BV gießen?

G
gironimo

13.04.2012 um 13:34 Uhr

.... über die Erforderlichkeit entscheidet das BR-Mitglied nach pflichtgemäßen Ermessen selbst. Dazu gehören eben nicht nur Gespräche sondern auch Informationen sammeln und Dinge für Sitzungen vorbereiten etc. Gerade bei einem neuen Mitglied des BR kann dies nun einmal länger dauern.

Ich finde es daher eher als vermessen aus der Ferne zu beaurteilen, ob x oder y Stunden erforderlich sind.

Es scheint ja - betrachtet man die Frage - auch niemand dort in Frage zu stellen. Und so sollte es auch bleiben.

S
Skyline

13.04.2012 um 14:45 Uhr

Peanuts

""Was macht denn der Rest Eures Gremiums?""

Nicht zumindest die meisten, waren noch nicht einmal auf Seminar. Haben schon Angst weil der GF sagt das Seminar war aber teuer. Sie werden wohl das nächste mal dagegen stimmen wenn ich eine will. Aus diesen Gründen frage ich hier.

15-20 Std wären ca 10% der allgemeinen Arbeitszeit

zu viel für ein Neuling????

In übrigen ist es nur eine Frage gewesen . Du gehst da ganz schön hart mit ins Gericht. Verstehst du , eine Frage................... das Ende ist offen.


W
waf-admin

13.04.2012 um 17:33 Uhr

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