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§ 37 Abs 2 BR Arbeit

D
Diddelmanus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr alle,

habe mal eine Frage zum § 37 abs. 2 BetrVG was gemeint ist mit der Freistellung für Betriebsratsmitglieder und dem ermessensspielraum?

Wie ist der Satz: "musss der Verhältnissmäßigkeit entsprechen" zu sehen?

Kann man das irgendwie an Zeit festmachen, z. B. bezogen auf Wochenarbeitszeit?

Wir haben im 13 Gremium 3 Freigestellte, die leider nicht oft an die Basis kommen, wo die Mitarbeiter arbeiten. Die BR Mitglieder die in der Halle sind, werden daher öfter zu Problemen angesprochen und nehmen dann auch ihre Zeit als BR Mitglied durch An- und Abmelden beim Vorgesetzten wahr. Jetzt meint der AG und auch die freigestellten BR Mitgleider, dass die Zeit (z. B. 4 STd) in der Woche zuviel wären.(Ohnen Sitzung die einmal in der Woche für 6 STd stattfindet. Hier käme man also auf 14 Std. Ist das zu viel bei einer 40 Stunden Woche? Einige BR Mitglieder meinen, man würde ja schließlich für die Arbeit bezahlt und nicht fürs quatschen, da sie meinen, dass einige BR Mitgieder ihre BR Arbeit zum quatschen ausnutzen würden. Wer hat das anzuzweifel? Der AG führt eine EXel tabelle, wo nicht nur die Zeiten festgehalten werden, sonder auch Personen mit dem das BR Mitglied spricht, dann wird der BR Vorsitzende angerufen und gefragt ob man für BR Arbeit einen Auftrag hat und zum Schluss noch zwei Ankreuzkästchen mit BR Arbeit ja oder nein. Ist das legitim?

Ich weiß, dass sind ein paar viele Fragen, aber vieleicht kann mir ja einer helfen, was ich als BR Zeit ansetzen darf, bei einer 40 STd Woche??

Vielen Dank schon mal für die Mühe

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Community-Antworten (5)

E
Erdenbürger

22.03.2012 um 17:51 Uhr

Der Ermessungsspielraum entscheidet der angesprochene BR-Mitglied ganz allein. Es geht Euren Chef und Euren BRV nichts an mit wem Du Dich als BR-Mitglied beräts, natürlich muss mann sich abmelden bei der Arbeit für BR Tätigkeit, aber es bleibt dabei, es geht nur den BR-Mitglied und den Hilfe suchenden Mitarbeiter etwas an was ihr in vertrauen bespricht.

Jeder Mitarbeiter kann immer sich seinen BR-Mitgliedes seines vertrauen aussuchen und darum bitten, dass das zusammen kommen geheim bleit.

Überwachung der Mitarbeiter durch einen Exeltabelle wegen BR Tätigkeiten ist Verboten.

S
skargen

22.03.2012 um 18:07 Uhr

kann Erdenbürger da nur zustimmen, Du kannst JEDER ZEIT BR-Arbeit machen und brauchst da gegenüber niemanden Rechenschaft ablegen. Empfehle Seminar "Betriebsverfassung 1", da bekommst Du genau das erklärt und kannst das dann auch vernünftig argumentieren

LG

P
Petrus

22.03.2012 um 18:10 Uhr

Erstmal vorab für Deinen Chef und für Deinen BR-Fürsten: http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat

Man beachte dabei: Dort steht "BR-Mitglied", nicht "BR-Vorsitzender"!

was gemeint ist mit der Freistellung für Betriebsratsmitglieder und dem ermessensspielraum? Wie ist der Satz: "musss der Verhältnissmäßigkeit entsprechen" zu sehen?

Wo stehen diese Sätze? In meinem Gesetz nicht!

Kann man das irgendwie an Zeit festmachen, z. B. bezogen auf Wochenarbeitszeit?

Nein.

Die BR Mitglieder die in der Halle sind, werden daher öfter zu Problemen angesprochen und nehmen dann auch ihre Zeit als BR Mitglied durch An- und Abmelden beim Vorgesetzten wahr.

So ist das vorgesehen, ja.

Jetzt meint der AG und auch die freigestellten BR Mitgleider

Gut dass wir Meinungsfreiheit in Deutschland haben :-)

Einige BR Mitglieder meinen, man würde ja schließlich für die Arbeit bezahlt und nicht fürs quatschen

Lass mich raten: Die Freigestellten?

Wer hat das anzuzweifel?

Das kann der ArbGeb schon anzweifeln. Dann überprüft das aber nicht der BRV, sondern das Arbeitsgericht.

Der AG führt eine EXel tabelle, wo nicht nur die Zeiten festgehalten werden

Cool. Wenn man hier nichts Böses argwöhnt, ist das nur ein Verstoß gegen 87.1.6 ...

sonder auch Personen mit dem das BR Mitglied spricht

...und § 84. Aber §78 ist wohl auch betroffen.

dann wird der BR Vorsitzende angerufen

Na da brauchst Du das ja nicht machen. :->

und gefragt ob man für BR Arbeit einen Auftrag hat

Ja, hat man. Die Wähler haben Dir per Stimmzettel diesen Auftrag erteilt.

zum Schluss noch zwei Ankreuzkästchen mit BR Arbeit ja oder nein.

Und wann wird da nein angekreuzt? Nach Ferndiagnose des BRV am Telefon?

Ist das legitim?

Wenn es das ist, wird Dir der BRV oder Arbgeb sicherlich gern den Gesetzestext dazu nennen. Solange sie dan nicht können: Nein.

was ich als BR Zeit ansetzen darf

Wie der 37.2 schon sagt: Soviel wie "zur ordnungsgemäßen Durchführung (Deiner) Aufgaben erforderlich ist. Und was die Aufgaben sind, legt nicht Euer BR-Fürst fest, sondern das steht im Gesetz.

Übrigens: Freistellungen kann man auch neu vergeben und BR-Fürsten abwählen.

G
gironimo

23.03.2012 um 11:02 Uhr

Das mit der Tabelle, wo auch registriert wird wer mit wem und warum dürfte auch unter Behinderung der Betriebsratsarbeit fallen. Da müsste der BR als Gremium reagieren - und zwar umgehend! (siehe auch § 119 BetrVG und Kommentare dazu)

K
Kulum

23.03.2012 um 12:13 Uhr

und ich dachte schon meine GF wäre dreist, dagegen sind unsere Vorgesetzten hier ja fast schon wieder lieb und nett - auch wenn da vor einiger Zeit noch ähnliche Nettigkeiten ausgetauscht wurden. Bei uns hat aber wenigstens der BR zusammen gehalten

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