Erstellt am 12.04.2012 um 11:01 Uhr von Kölner
@Tweety
Wenn es eine Vergütung gibt, dann ist das selbstverständlich auch keine AZ. Wenn man in der Gewerkschaft ist, dann bleibt zudem noch nicht einmal die Vergütung...
Erstellt am 12.04.2012 um 11:14 Uhr von Lotte
Kölner,
"Wenn man in der Gewerkschaft ist, dann bleibt zudem noch nicht einmal die Vergütung..."
Wieso?
Erstellt am 12.04.2012 um 11:26 Uhr von Tweety
Lotte,
als Gewerkschaftsmitglied musst du je nach Höhe der Vergütung 10-90% an diese abführen.
Tweety
Erstellt am 12.04.2012 um 11:35 Uhr von DrittelbG
Kölner,
"Wenn man in der Gewerkschaft ist, dann bleibt zudem noch nicht einmal die Vergütung..."
Wieso?
Antwort 2 Erstellt am 12.04.2012 um 11:14 Uhr von Lotte
in vierköpfigen aufsichtsräten, in die der Arbeitnehmervertreter nicht einmal hineingewählt wurde, ist das anders. so viel zu demokratischen prinzipien.
Erstellt am 12.04.2012 um 13:20 Uhr von Lotte
Tweety,
m. W. führt man freiwillig an die H-B-Stiftung ab, aber nicht an die Gewerkschaft. Und so ist es sogar bei Gewerkschaftssekretären (allerdings mit eindeutigen Maßgaben). Deren abgeführte Gelder werden allerdings veröffentlicht, da kann man dann erkennen, ob sie sich an die Maßgaben halten.
Korrigier mich, wenn ich falsch liege.
Erstellt am 12.04.2012 um 13:22 Uhr von Tweety
Lotte,
da liegst du vollkommen richtig!!
Tweety
Erstellt am 12.04.2012 um 13:27 Uhr von Lotte
Tweety,
so ganz wohl auch wieder nicht, was die Freiwilligkeit angeht ;-)
Dies schreibt die IG Metall:
"Aufsichtsratsvergütung zu 90 Prozent an die Hans-Böckler-Stiftung
Die Arbeitnehmervertreter behalten nur einen kleinen Teil der Aufsichtsratsvergütung für sich. Mitglieder der IG Metall, die als Arbeitnehmervertreter einem Aufsichtsrat angehören, müssen über die korrekte Abführung ihrer Tantiemen Rechenschaft ablegen. Wenn sie für ihr Mandat als normale Aufsichtsratsvertreter über 3500 Euro im Jahr erhalten, bzw. über 5250 Euro als stellvertretende Vorsitzende, dann führen sie 90 Prozent ihrer Aufsichtsratsbezüge an die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung ab. Wer weniger bekommt, muss davon immerhin 10 Prozent abgeben. Die IG Metall veröffentlicht als Beilage zum Mitgliedermagazin metall eine jährliche Tantiemen-Liste, aus der hervorgeht, welche Aufsichtsratsmitglieder sich an die Abführungsverpflichtung gehalten haben."
Erstellt am 12.04.2012 um 13:51 Uhr von DrittelbG
erzähl doch mal warum du nicht grwählt wurdest
Erstellt am 12.04.2012 um 13:56 Uhr von peanuts
"Müssen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat für die Tage der Sitzungen Urlaub nehmen?"
Sicher nicht, das würde eine klare Benachteiligung aufgrund dieser Tätigkeit darstellen, was gem. § 26 Mitbestimmungsgesetz, § 9 Drittelbeteiligungsgesetz verboten ist.
Es besteht Anspruch auf Freistellung gem. § 616 BGB. Davon zu trennen ist die Frage, ob ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht, was von der Höhe der Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit abhängt. Ein Vorteil darf sich eben auch nicht aus diesem Ehrenamt ergeben.
Erstellt am 13.04.2012 um 08:16 Uhr von Pinkpanther
mit welchem recht fordern gewerkschaften die AR- bezüge ihrer ehrenamtlichen mitglieder die es durch eigenes engagement in einen AR geschafft haben?
Erstellt am 13.04.2012 um 09:02 Uhr von peanuts
Betroffen sind insbesondere AN-Vertreter, deren Kandidatur für den Aufsichtsrat gewerkschaftlich gestützt wurde. Die GW wiederum unterstützt grundsätzlich nur AN, die sich mit dieser Regelung verbindlich einverstanden erklärt haben.
So lautet der Beschluss des DGB-Bundesausschusses:
I. Bei Aufsichtsratswahlen in Unternehmen, in denen auf Grund von Gesetzen
oder Vereinbarungen eine Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten
besteht, werden von den DGB-Gewerkschaften nur solche Kandidaten aufgestellt
und unterstützt, die sich rechtsverbindlich verpflichtet haben, die nachstehende
Abführungsregelung einzuhalten.
Aber die großen Einzelgewerkschaften haben auch eigene "Abführungsregeln".
Nachzulesen im ganz aktuellen Rechtsgutachten der Hans-Böckler-Stiftung: http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_254.pdf