Liebe Mitstreiter,

Es gibt 2 Unternehmen die am 01.05.2014 rückwirkend zum 01.01.2014 verschmolzen werden .Das eine hat die Rechtsform einer AG und das andere ist eine GMBH. Die Gmbh wird auf die AG verschmolzen durch Aufnahme. In der AG gibt es einen momentan einen Aufsichtsrat der mit 3 Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Nach der Verschmelzung soll der Aufsichtsrat 21 Sitze beinhalten. Es wird das Drittelbeteiligungsgesetz zum tragen kommen. Nun stehen den Arbeitnehmern 7 Sitze zur verfügung. Der alte Aufsichtsrat hat allerdings noch 1 Jahr Amtszeit. Wie ist den nun die Vorghensweise um den Aufsichtsrat zu Wählen??

Viele Grüße

Meerjungfrau