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Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

SW
Sascha Wagner
Jun 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage zum Thema Aufsichtsrat. Ein Aufsichtsratsmitglied in unserem Unternehmen geht Ende Juli diesen Jahres in Rente. Sie ist Mitglied im Aufsichtsrat. Nach dem Renteneintritt möchte sie gerne im Unternehmen mit 30% weiterbearbeiten. Kann sie weiter Mitglied im Aufsichtsrat sein oder rückt hier jetzt ihr Vertreter nach? Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

OH
Olav HB

17.06.2024 um 11:52 Uhr

Solange sie ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt ist und ein dafür benötigtes Mandat hat (als Vertretung der Beschäftigten), sehe ich kein Problem. Das TzBfG stellt, dass Teilzeitbeschäftigten die gleiche Rechte (und Pflichten) habe wie alle Anderen.

P
PhAm

17.06.2024 um 13:11 Uhr

Sie kann sogar nach dem Ausscheiden (in die Rente) noch bis zum Ende der Legislaturperiode im Aufsichtsrat verbleiben.

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