Erstellt am 31.08.2014 um 20:40 Uhr von Hoppel
Egal nach welchem Gesetz (MitbestG oder DrittelbG) gewählt wird ... gewählt wird immer von den AN!
Die jeweilige Wahlordnung findest Du hier: http://www.boeckler.de/36182.htm
Erstellt am 31.08.2014 um 21:52 Uhr von Kölner
Es sei denn, dass ist ein freiwilliger AR...
Erstellt am 01.09.2014 um 10:33 Uhr von Xantippe
Danke an Kölner und Hoppel,
es soll erstmals ein Arbeitnehmer "geborenes Mitglied" im Aufsichtsrat werden. Bis jetzt war nur die Möglichkeit einige Male als stummer gast teilzunehmen.
LG Xantippe
Erstellt am 01.09.2014 um 10:59 Uhr von Hoppel
@ Xantippe
Hmmm... ein AN als "geborenes Mitglied" im Aufsichtsrat???
Ich kenne es nur so, dass lt. Gesellschaftsvertrag bestimmte Personen kraft ihres Amtes dem Aufsichtsrat automatisch angehören. Entsprechend bedarf es dann keiner Wahl!
Wie es sich bei Euch konkret verhält, kann hier nicht beantwortet werden. Zumindest fehlen dazu diverse Informationen. M.E. wäret ihr besser beraten, Euch vor Ort Sachverstand einzuholen.
Vielleicht fällt Kölner noch etwas mehr zum Thema ein.
Erstellt am 01.09.2014 um 13:34 Uhr von Kölner
Xanthippe
Sozialer Bereich?
Erstellt am 01.09.2014 um 14:45 Uhr von Xantippe
Hallo Kölner,
kein sozialer Bereich. Tochterunternehmen der Stadt.
Gemäß Beschluss der Stadtverordneten sollen ab diesen Sommer neben dem Bürgermeister aus jedem Tochterunternehmen der Stadt ein Vertreter der Arbeitnehmer "geborenes Mitglied" sein.
Darum meine Frage: Wahl - wer wählt und an wen wird das Wahlergebnis mitgeteilt, oder ist automatisch der jeweilige BRV dieses "geborene Mitglied"?
Vielleicht gibt es ja ähnliche Konstellationen bei jemandem.
Vielen Dank für die Antworten.
LG Xantippe
Erstellt am 01.09.2014 um 22:03 Uhr von Kölner
Erstellt am 02.09.2014 um 08:41 Uhr von Xantippe
Hallo Kölner,
wir sind ein Freizeitunternehmen mit Schwimmbad, Sauna, Kletterwand, Bowling, Kegeln, Fitness, Feel Good und Kita sowie verschiedener Gastronomiebereiche und insgesamt eine Tochter der Stadt.
Gibt es da Unterschiede?
LG Xantippe
Erstellt am 02.09.2014 um 08:54 Uhr von Pjöööng
Ein "geborenes Mitglied" wird nicht gewählt, sondern ist Kraft seiner Funktion Mitglied.
So sind z.B. BRV und Stellv. geborene Mitglieder des Betriebsausschusses.
Also klären, ob Wahl, oder geborenes Mitglied (und dann feststellen,wem es in die Wiege gelegt wurde).
Erstellt am 02.09.2014 um 10:51 Uhr von Xantippe
Danke für eure Antworten, hat mir wirklich geholfen.
Danke
LG Xantippe