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Mitglied im Aufsichtsrat

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Xantippe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Helfer, wer wählt einen Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat? Der BR oder alle Arbeitnehmer des Betriebes? Bei uns soll erstmals ein Arbeitnehmervertreter als Mitglied in den Aufsichtsrat. MfG Xantippe

1.037010

Community-Antworten (10)

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Hoppel

31.08.2014 um 22:40 Uhr

Egal nach welchem Gesetz (MitbestG oder DrittelbG) gewählt wird ... gewählt wird immer von den AN!

Die jeweilige Wahlordnung findest Du hier: http://www.boeckler.de/36182.htm

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Kölner

31.08.2014 um 23:52 Uhr

Es sei denn, dass ist ein freiwilliger AR...

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Xantippe

01.09.2014 um 12:33 Uhr

Danke an Kölner und Hoppel, es soll erstmals ein Arbeitnehmer "geborenes Mitglied" im Aufsichtsrat werden. Bis jetzt war nur die Möglichkeit einige Male als stummer gast teilzunehmen.

LG Xantippe

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Hoppel

01.09.2014 um 12:59 Uhr

@ Xantippe

Hmmm... ein AN als "geborenes Mitglied" im Aufsichtsrat???

Ich kenne es nur so, dass lt. Gesellschaftsvertrag bestimmte Personen kraft ihres Amtes dem Aufsichtsrat automatisch angehören. Entsprechend bedarf es dann keiner Wahl!

Wie es sich bei Euch konkret verhält, kann hier nicht beantwortet werden. Zumindest fehlen dazu diverse Informationen. M.E. wäret ihr besser beraten, Euch vor Ort Sachverstand einzuholen.

Vielleicht fällt Kölner noch etwas mehr zum Thema ein.

K
Kölner

01.09.2014 um 15:34 Uhr

Xanthippe Sozialer Bereich?

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Xantippe

01.09.2014 um 16:45 Uhr

Hallo Kölner, kein sozialer Bereich. Tochterunternehmen der Stadt. Gemäß Beschluss der Stadtverordneten sollen ab diesen Sommer neben dem Bürgermeister aus jedem Tochterunternehmen der Stadt ein Vertreter der Arbeitnehmer "geborenes Mitglied" sein. Darum meine Frage: Wahl - wer wählt und an wen wird das Wahlergebnis mitgeteilt, oder ist automatisch der jeweilige BRV dieses "geborene Mitglied"? Vielleicht gibt es ja ähnliche Konstellationen bei jemandem. Vielen Dank für die Antworten. LG Xantippe

K
Kölner

02.09.2014 um 00:03 Uhr

Regiebetrieb oder PPP?

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Xantippe

02.09.2014 um 10:41 Uhr

Hallo Kölner, wir sind ein Freizeitunternehmen mit Schwimmbad, Sauna, Kletterwand, Bowling, Kegeln, Fitness, Feel Good und Kita sowie verschiedener Gastronomiebereiche und insgesamt eine Tochter der Stadt.

Gibt es da Unterschiede?

LG Xantippe

P
Pjöööng

02.09.2014 um 10:54 Uhr

Ein "geborenes Mitglied" wird nicht gewählt, sondern ist Kraft seiner Funktion Mitglied.

So sind z.B. BRV und Stellv. geborene Mitglieder des Betriebsausschusses.

Also klären, ob Wahl, oder geborenes Mitglied (und dann feststellen,wem es in die Wiege gelegt wurde).

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Xantippe

02.09.2014 um 12:51 Uhr

Danke für eure Antworten, hat mir wirklich geholfen.

Danke LG Xantippe

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