Informationspflicht an den Aufsichtsrat
Hallo,
wir sind gerade dabei ein Betriebsrat zu gründen und haben bereits nächste Woche zur Betriebsversammlung eingeladen, um das Wahlkomitee zu wählen. Wir sind eine GmbH mit einem Aufsichtsrat. Jetzt stellt sich die Frage wann und wie der Aufsichtsrat über die bevorstehende Wahl informiert werden soll? Unsere Geschäftsführung hat uns gebeten die Wahl zu verschieben, da wichtige Verträge mit dem Aufsichtsrat anstehen, jedoch haben wir mehrheitlich entschieden den Termin nicht zu verschieben. Wir würden gerne wissen, wann der Aufsichtsrat offiziell und durch wen informiert werden muss. Kann die Geschäftsführung warten bis der Betriebsrat gewählt wurde oder muss der Aufsichtsrat bereits von der bevorstehenden Betriebsversammlung informiert werden.
Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiterhelfen kann.
Community-Antworten (5)
10.04.2013 um 16:12 Uhr
Hallo SophieB,
ihr müsst nur die Geschäftsleitung informieren.
Ob und wie der Aufsichtsrat informiert wird, obligt meiner Meinung nach der Geschäftsleitung.
Das ihr euren wahltermin nicht verschieben wollt, halte ich für eine gute idee :)
10.04.2013 um 16:24 Uhr
Der Antwort von Arkalus ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen...
Aber zum näheren Verständnis: Welche "wichtigen Verträge" schließt denn die Geschäftsführung mit dem eigenen Aufsichtsrat? Spontan fällt mir hier der Geschäftsführervertrag ein... Wie sich hier Verhandlungspositionen verschieben, wenn der Aufsichtsrat erfährt, dass das Unternehmen zukünftig "betriebsratsverseucht" ist, sei der Phantasie eines jeden selbst überlassen... Aber wenn es einen Aufsichtsrat gibt: Wie groß ist denn das Unternehmen? Greift das DrittelbG?
10.04.2013 um 18:03 Uhr
Ich sehe das auch so. Ihr habt den Arbeitgeber informiert - fertig. Dem teilt Ihr dann auch das Wahlergebnis mit.
10.04.2013 um 18:39 Uhr
@all Der AR hat hier nix zu erhalten.
@sophieB Man könnte natürlich die AN-Vertreter im AR mal bitten das kundzutun.
10.04.2013 um 20:46 Uhr
glaubst du es gibt welche?;)
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