W.A.F. LogoSeminare

Teilfreistellung

M
McFly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

unser BR (11er Gremium) verfügt über 2 teilfreigestellte und ein freigestelltes BR - Mitglied. Der Arbeitgeber erwartet von den beiden teilweise freigestellten Mitgliedern (je 19,5 std.) dass diese Zeiten, die über die geregelte Freistellungen hinausgehen (z.B. außerordentliche Sitzungen, erforderliche BR - Arbeit, Schulungen) nacharbeiten bzw. im Rahmen ihrer vertaglich geregelten Tätigkeiten ausgleichen. Kann der AG dies wirklich verlangen? Welche Argumente sprechen dagegen (§37 ist hier nicht eindeutig)?

1.16703

Community-Antworten (3)

S
streikbrecher

11.04.2012 um 12:59 Uhr

McFly

Frage und Anmerkung!

  1. Bist du einer der betroffenen?
  2. § 37 ist sehr sehr endeutig, wie auch die hierzu ergangene BAG Rechtsprechung!
I
Irmgard

11.04.2012 um 13:17 Uhr

wenn zwei teilfreigestellte betriebsratmitglieder nicht einmal ihre eigenen probleme klären können, was wird dann aus den arbeitnehmern?

P
Peanuts

11.04.2012 um 13:44 Uhr

"Kann der AG dies wirklich verlangen?"

Nein, aber er darf vom BR grundsätzlich eine effektive & effiziente Arbeitsorganisation erwarten.

So frage ich mich, warum der AG dies überhaupt verlangt. Gibt es konkrete Gründe? Kommen die zwei teilfreigestellten BRM regelmäßig nicht mit der Zeit aus?

Ihre Antwort