Teilfreistellung
Hallo Forum,
unser BR (11er Gremium) verfügt über 2 teilfreigestellte und ein freigestelltes BR - Mitglied. Der Arbeitgeber erwartet von den beiden teilweise freigestellten Mitgliedern (je 19,5 std.) dass diese Zeiten, die über die geregelte Freistellungen hinausgehen (z.B. außerordentliche Sitzungen, erforderliche BR - Arbeit, Schulungen) nacharbeiten bzw. im Rahmen ihrer vertaglich geregelten Tätigkeiten ausgleichen. Kann der AG dies wirklich verlangen? Welche Argumente sprechen dagegen (§37 ist hier nicht eindeutig)?
Community-Antworten (3)
11.04.2012 um 12:59 Uhr
McFly
Frage und Anmerkung!
- Bist du einer der betroffenen?
- § 37 ist sehr sehr endeutig, wie auch die hierzu ergangene BAG Rechtsprechung!
11.04.2012 um 13:17 Uhr
wenn zwei teilfreigestellte betriebsratmitglieder nicht einmal ihre eigenen probleme klären können, was wird dann aus den arbeitnehmern?
11.04.2012 um 13:44 Uhr
"Kann der AG dies wirklich verlangen?"
Nein, aber er darf vom BR grundsätzlich eine effektive & effiziente Arbeitsorganisation erwarten.
So frage ich mich, warum der AG dies überhaupt verlangt. Gibt es konkrete Gründe? Kommen die zwei teilfreigestellten BRM regelmäßig nicht mit der Zeit aus?
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