Hallo Forum,

unser BR (11er Gremium) verfügt über 2 teilfreigestellte und ein freigestelltes BR - Mitglied.
Der Arbeitgeber erwartet von den beiden teilweise freigestellten Mitgliedern (je 19,5 std.) dass diese Zeiten, die über die geregelte Freistellungen hinausgehen (z.B. außerordentliche Sitzungen, erforderliche BR - Arbeit, Schulungen) nacharbeiten bzw. im Rahmen ihrer vertaglich geregelten Tätigkeiten ausgleichen.
Kann der AG dies wirklich verlangen? Welche Argumente sprechen dagegen (§37 ist hier nicht eindeutig)?