Beschluss Freistellung nach §38 BetrVG
Hallo Zusammen, beschließt das BR-Gremium bei der Freistellung nach §38 BetrVG nur ob es eine Voll-oder Teilfreistellung werden soll und wer die Freistellungen bekommt oder, falls es Teilfreistellung wird, auch über die Anzahl der Stunden? Danke im Voraus. Gruß Biggi
Community-Antworten (6)
24.06.2006 um 22:27 Uhr
@biggi Dieses gefeilsche um Stunden halte ich ja für schlichtweg Pfennigfuchserei! Desweiteren glaube ich, dass eine Freistellung maximal halbiert werden sollte, da alles andere wenig Sinn macht und durch den § 37 BetrVG gedeckt sein dürfte!
24.06.2006 um 23:47 Uhr
@Kölner Mag ja alles sein. Uns BR-Neulingen wurde gesagt, wir hätten keinerlei Mitspracherecht bei der Verteilung der Stunden. Stimmt das? Wir wüßten das gerne genau um ggf. richtig reagieren zu können. Es geht um folgenden Sachverhalt: Unser BRV hat gesagt, er möchte entweder die Vollfreistellung oder bei Teilfreistellung die meisten Stunden, will aber normal seiner Arbeit nachgehen und nur im äußersten Notfall BR-Arbeit machen. Er hat Angst seinen Arbeitsplatz zu verlieren und evtl. nach der Amtszeit in eine andere Abtlg. zu müssen. Wir sind aber der Auffassung, dass es genug Arbeit gibt um die Freistellung in Anspruch zu nehmen und würden sie dann lieber anders verteilen. Gruß Biggi
24.06.2006 um 23:49 Uhr
Bei solchen Aussagen und einem solchen Verhalten gibt man dem BRV auch keine Freistellung!
Jawohl, das Gremium kann feststellen, wie die Stunden verteilt werden! Aber Vorsicht: Es könnte eine Listenwahl drohen...
25.06.2006 um 00:06 Uhr
Können wir das im BetrVg nachschlagen? Dann können wir die Aussage, wir hätten keine Mitbestimmung, widerlegen.
25.06.2006 um 00:10 Uhr
@biggi § 38 Abs. 1+2 BetrVG, sowie Kommentierungen!
25.06.2006 um 00:31 Uhr
@Kölner
Vielen Dank für die prompte Hilfe. Hoffentlich finden wir eine gute Lösung für unser Problem. Die BR-Arbeit wird ja nicht weniger, im Gegenteil. Da brauchen wir Kollegen die mit dem ganzen Herzen dabei sind.
Gruß Biggi
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