Erstellt am 11.04.2012 um 09:11 Uhr von gironimo
Hallo Plagiat,
gerade das muss der BR mit dem AG aushandeln. Der AG kann ja auch nicht einfach die Schichten aussetzen (kann er zwar, muss aber dann zahlen). Wenn er will, dass die Zeiten nachgearbeitet werden, trifft der AG auf die Mitbetimmung.
Erstellt am 11.04.2012 um 09:59 Uhr von peanuts
"Haben die jetzt einen Tag Sonderurlaub? "
Sonderurlaub nicht, aber wenn der AG an der Annahme der Arbeitsleistung gehindert ist, gerät er in Annahmeverzug. Also ggf. Freistellung bei voller Bezahlung.
"Wenn er will, dass die Zeiten nachgearbeitet werden, trifft der AG auf die Mitbetimmung."
Soso, der AG könnte also verlangen, dass diese Ausfallzeiten nachgearbeitet werden? Unsinn, sag ich dazu nur.
Wenn ein Schichtplan veröffentlicht ist, ist das Direktionsrecht des AG verbraucht ...