Erstellt am 10.04.2012 um 09:48 Uhr von gironimo
Ich würde zunächst den eigenen AG auffordern mit dem Fremdbetrieb Kontakt aufzunehmen und diese aufzufordern, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Erstellt am 10.04.2012 um 10:36 Uhr von Betriebsrätin
Schon einmal mit dem BR der Fremdfirma gesprochen??
Erstellt am 10.04.2012 um 11:43 Uhr von peanuts
"Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat da?"
Ich gehe davon aus, dass Euch der Vertrag mit dieser Fremdfirma bekannt ist.
Was ist denn darin geregelt?
Erstellt am 10.04.2012 um 12:20 Uhr von betriebsratten
Hallo zusammen
@peanuts
Vertrag ist uns nicht bekannt.....und nach Meinung der Mehrheit des BR geht uns der auch nichts an, das ist unternehmerische Freiheit. Ich denke Ihr merkt schon wo ich hin will....suche was womit ich in die Diskussion mit der Mehrheit des BR gehen kann
Erstellt am 10.04.2012 um 12:33 Uhr von blackseven
BAG Beschluss vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
(Auskunftsrecht des Betriebsrats)
1. Werden im Betrieb des Arbeitgebers Arbeitnehmer von Fremdfirmen beschäftigt, so kann der Betriebsrat verlangen, daß ihm die Verträge mit den Fremdfirmen, die Grundlage dieser Beschäftigung sind, zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
2. Der Betriebsrat kann auch verlangen, daß ihm die Listen zur Verfügung gestellt werden, aus denen sich die Einsatztage und Einsatzzeiten der einzelnen Arbeitnehmer der Fremdfirmen ergeben.