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Rechte des BR bei Einsatz von Fremdfirmen, Verstoss gegen Arbeitszeitregelung etc?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, ich denke wir bewegen uns in trauter Gesellschaft: Eigenes Personal wurde abgebaut, statt dessen kommt in unserem Pförtnerhäuschen jetzt eine Fremdfirma zum Einsatz. Normalerweise sind das Zweie, die sich zwischen morgens 06:30 und abends 18:30 irgendwann mittags einander ablösen.....aber jetzt stellen wir fest dass wegen Problemen bei der Ablösung, Ausfall einer Person etc. immer öfter eine einzige Person durchgehend da sitzt. Pausen natürlich nur minimal etc.

Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat da? Gruss von den Betriebsratten

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Community-Antworten (5)

B
blackseven Akzeptiert

10.04.2012 um 14:33 Uhr

BAG Beschluss vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

(Auskunftsrecht des Betriebsrats)

  1. Werden im Betrieb des Arbeitgebers Arbeitnehmer von Fremdfirmen beschäftigt, so kann der Betriebsrat verlangen, daß ihm die Verträge mit den Fremdfirmen, die Grundlage dieser Beschäftigung sind, zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

  2. Der Betriebsrat kann auch verlangen, daß ihm die Listen zur Verfügung gestellt werden, aus denen sich die Einsatztage und Einsatzzeiten der einzelnen Arbeitnehmer der Fremdfirmen ergeben.

G
gironimo

10.04.2012 um 11:48 Uhr

Ich würde zunächst den eigenen AG auffordern mit dem Fremdbetrieb Kontakt aufzunehmen und diese aufzufordern, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

B
Betriebsrätin

10.04.2012 um 12:36 Uhr

Schon einmal mit dem BR der Fremdfirma gesprochen??

P
Peanuts

10.04.2012 um 13:43 Uhr

"Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat da?"

Ich gehe davon aus, dass Euch der Vertrag mit dieser Fremdfirma bekannt ist.

Was ist denn darin geregelt?

B
betriebsratten

10.04.2012 um 14:20 Uhr

Hallo zusammen @peanuts Vertrag ist uns nicht bekannt.....und nach Meinung der Mehrheit des BR geht uns der auch nichts an, das ist unternehmerische Freiheit. Ich denke Ihr merkt schon wo ich hin will....suche was womit ich in die Diskussion mit der Mehrheit des BR gehen kann

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