Pausenregelung - getrennte Pause OK ?
Hallo, eine Kollegin von der Zentrale bekommt täglich 15 Minuten Frühstückspause abgezogen, obwohl sie in der Pause die Telefonzentrale und den Eingangsbereich im Auge behalten muss, und ggf. auch Leute empfangen und Anrufe beantworten muss. Ich habe ihr geraten, dagegen vorzugehen, da sie die Pause nicht wahrnimmt.
Jetzt befürchtet sie, dass die Pause bei ihr verschoben wird, so dass sie - getrennt von allen andern Pause machen muss, damit die Telefonzentrale immer besetzt ist.
Ist das rechtens ? Darf sie von den anderen Kollegen "getrennt" werden ?
Sie möchte durchsetzen, dass sie die Pause nicht mehr abgezogen bekommt, was rechtlich ginge. Wir haben eine Stunde Pause am Tag bei 8 Stunden arbeitszeit - somit könnte man bei ihr die 15 Minuten ruhig streichen.
Community-Antworten (9)
05.04.2012 um 16:58 Uhr
Bist Du BR? Kennts Du das ArbZG und das Thema Mitbestimmung bei der Lage der Pausen §87?
Doch es kann nun einmal auch so sein, dass an bestimmten Stellen eben nicht alle zur gleichen Zeit in Pause können.
05.04.2012 um 17:03 Uhr
Ja - ich bin BR. Ich kenne auch die Mitbestimmung bei den Pausen. Die Kollegin hat mich nunmehr um Hilfe gebeten, weil sie ihre Pause nicht verschieben will. Sie möchte die Pause einfach weiterhin so "machen", wie bisher - nämlich gar nicht. Sie möchte einfach die Pause nicht mehr abgezogen bekommen, da sie sie ja gar nicht macht. Das müsste man doch durchsetzen können - oder ? Die gesetzliche Regelung ist ja eingehalten, da sie bei 8 Stunden Arbeit immernoch 45 Minuten Pause am Tag macht...
05.04.2012 um 17:17 Uhr
"Darf sie von den anderen Kollegen "getrennt" werden ? "
Ja
05.04.2012 um 17:46 Uhr
Wenn sie bisher während ihrer "Pause" weiterhin telefonieren und beobachten konnte (und das mit den Kollegen zusammen), dann kann sie doch die Pause verschieben und telefoniert dann eben nicht. Wahrscheinlich sitzt sie dann immer noch bei den Kollegen und ist NICHT getrennt. Wo soll da das Problem sein.
Andererseits ist es bei uns zB schon seit Jahren üblich, dass Pausen versetzt genommen werden, um eben die ständige Anwesenheit am Arbeitsplatz abzusichern.
05.04.2012 um 17:59 Uhr
Sie möchte die Pause einfach weiterhin so "machen", wie bisher - nämlich gar nicht.< Und das geht eben nicht; das kannst Du als BR nicht vertreten.
Man kann ja eine Pausenregelung auch legen, dass nicht alle gleichzeitig Pause machen und eine Kollegin später, sondern vielleicht halbe/halbe oder ähnliches.
10.04.2012 um 13:18 Uhr
Hallo waweldrache, wir haben einen vergleichbaren Fall und mit der GL vereinbart die Pause zu bezahlen. Dies kann verhandelt werden. Sie erhält ihre Pause aber bezahlt. Viel Glück
10.04.2012 um 13:29 Uhr
"wir haben einen vergleichbaren Fall und mit der GL vereinbart die Pause zu bezahlen. Dies kann verhandelt werden. Sie erhält ihre Pause aber bezahlt. "
Wenn lt. ArbZG eine Pause eingeräumt werden MUSS, ist das so. Und das eine Erholungspause gem. §4 ArbZG nur dann eine ist, wenn der AN während dieser Zeit von arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt ist, kann auch durch eine Bezahlung NICHT ausgehebelt werden. Eine solche Vereinbarung ist null und nichtig!
10.04.2012 um 13:33 Uhr
Hier gibt es ein kleines Missverständnis ! Wir haben am Tag eine Stunde Pause - bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden. Somit ist es kein Verstoss gegen das ArbZG, wenn die Frühstückspause gestrichen würde - die Kollegin hätte immernoch Pause von 45 Minuten - mehr als genug für einen Arbeitstag von 8 Stunden.
10.04.2012 um 15:28 Uhr
Unter der Voraussetzung ist´s natürlich o.k.!
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