Erstellt am 05.04.2012 um 14:58 Uhr von wahlvst
Bist Du BR? Kennts Du das ArbZG und das Thema Mitbestimmung bei der Lage der Pausen §87?
Doch es kann nun einmal auch so sein, dass an bestimmten Stellen eben nicht alle zur gleichen Zeit in Pause können.
Erstellt am 05.04.2012 um 15:03 Uhr von Waweldrache
Ja - ich bin BR. Ich kenne auch die Mitbestimmung bei den Pausen.
Die Kollegin hat mich nunmehr um Hilfe gebeten, weil sie ihre Pause nicht verschieben will.
Sie möchte die Pause einfach weiterhin so "machen", wie bisher - nämlich gar nicht.
Sie möchte einfach die Pause nicht mehr abgezogen bekommen, da sie sie ja gar nicht macht.
Das müsste man doch durchsetzen können - oder ?
Die gesetzliche Regelung ist ja eingehalten, da sie bei 8 Stunden Arbeit immernoch 45 Minuten Pause am Tag macht...
Erstellt am 05.04.2012 um 15:17 Uhr von peanuts
"Darf sie von den anderen Kollegen "getrennt" werden ? "
Ja
Erstellt am 05.04.2012 um 15:46 Uhr von Tanzbär
Wenn sie bisher während ihrer "Pause" weiterhin telefonieren und beobachten konnte (und das mit den Kollegen zusammen), dann kann sie doch die Pause verschieben und telefoniert dann eben nicht.
Wahrscheinlich sitzt sie dann immer noch bei den Kollegen und ist NICHT getrennt.
Wo soll da das Problem sein.
Andererseits ist es bei uns zB schon seit Jahren üblich, dass Pausen versetzt genommen werden, um eben die ständige Anwesenheit am Arbeitsplatz abzusichern.
Erstellt am 05.04.2012 um 15:59 Uhr von gironimo
>Sie möchte die Pause einfach weiterhin so "machen", wie bisher - nämlich gar nicht.< Und das geht eben nicht; das kannst Du als BR nicht vertreten.
Man kann ja eine Pausenregelung auch legen, dass nicht alle gleichzeitig Pause machen und eine Kollegin später, sondern vielleicht halbe/halbe oder ähnliches.
Erstellt am 10.04.2012 um 11:18 Uhr von Tulpe
Hallo waweldrache,
wir haben einen vergleichbaren Fall und mit der GL vereinbart die Pause zu bezahlen. Dies kann verhandelt werden. Sie erhält ihre Pause aber bezahlt.
Viel Glück
Erstellt am 10.04.2012 um 11:29 Uhr von peanuts
"wir haben einen vergleichbaren Fall und mit der GL vereinbart die Pause zu bezahlen. Dies kann verhandelt werden. Sie erhält ihre Pause aber bezahlt. "
Wenn lt. ArbZG eine Pause eingeräumt werden MUSS, ist das so. Und das eine Erholungspause gem. §4 ArbZG nur dann eine ist, wenn der AN während dieser Zeit von arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt ist, kann auch durch eine Bezahlung NICHT ausgehebelt werden. Eine solche Vereinbarung ist null und nichtig!
Erstellt am 10.04.2012 um 11:33 Uhr von Waweldrache
Hier gibt es ein kleines Missverständnis !
Wir haben am Tag eine Stunde Pause - bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden.
Somit ist es kein Verstoss gegen das ArbZG, wenn die Frühstückspause gestrichen würde - die Kollegin hätte immernoch Pause von 45 Minuten - mehr als genug für einen Arbeitstag von 8 Stunden.
Erstellt am 10.04.2012 um 13:28 Uhr von peanuts
Unter der Voraussetzung ist´s natürlich o.k.!