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Zwei rechtliche getrennte Firmen ein Bertriebsrat. Wir wollen zwei getrennte Betriebsräte - wie geht das?

B
Bär
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb ist letzte Woche der BR geschlossen zurückgetreten, vertritt die Arbeitnehmer aber auch weiterhin bis Neuwahlen stattgefunden haben. Da wir - 2 rechtliche getrennte Firmen - einen BR haben, hat jetzt ein Kollege die Mitarbeiter der einen Firma gefragt, ob sie nicht einen eigenen BR wählen wollen. Die GF unterstützt dieses, wie sie heute mitteilte. Meine Frage: wer kann über eine getrennte Wahl entscheiden und wie geht das vor sich. Muss eine Abstimmung aller MA durchgeführt werden? Vielleicht kennt sich da ja jemand aus. Über Antworten würde ich mich freuen.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

28.08.2005 um 00:12 Uhr

Einfach zwei Wahlen einleiten... Der Wahlvorstand entscheidet!

B
Bär

28.08.2005 um 23:24 Uhr

Danke für die Antwort. Aber Mißverständnis. Die Geschäftsführung und ein Mitarbeiter wollen dieses, die anderen nicht. Was ist dann zu tun? Kann man durch eine Abstimmung verhindern, dass zwei BR gewählt werden?

V
viktor

29.08.2005 um 10:41 Uhr

Ihr solltet im Vorfeld von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob ihr trotzdem im Sinne des BetrVG ein gemeinsamer Betrieb seid. (Gemeinsame Mutter, gemeinsame Betriebsmittel, Gebäude, Sozialeinrichtungen u.s.w.) Und an sonsten: wenn der Wahlvorstand, den Ihr bestellt die Wahl eines gemeinsamen BR ausruft, ist es das erst einmal. Notfalls kann ja das Gericht entscheiden.

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