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wöchentliche Höchstarbeitszeit

L
Lilifee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

weis jemand von euch zufälliger weise wie hoch die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sicherheitsgewerbe betragen: max. 60 oder max. 72 Stunden ? Laut ArbGZ ist es eine 48h Woche. Da wir aber auch 12h statt 8h täglich Arbeiten, weiss ich nicht so genau wie es mit dem Wochendurchschnitt aussieht ?!

2.04408

Community-Antworten (8)

B
Betriebsrätin

04.04.2012 um 20:10 Uhr

....weiss ich nicht so genau wie es mit dem Wochendurchschnitt aussieht ?!

Ist doch eigentlich ganz einfach und steht klar und verständlich alles im ArbZG.

Innnerhalb 24 Wochen im Durschnitt 8 Std.tägl.

Also die Arbeitszeit von 24 Wochen durch 144 (24 x 6) teilen. Da die Woche 6 Arbeitstage hat. Aber die tägl. Höchstarbeitszeit lt. ArbZG ist zu beachten. Aber bitte auch die möglichen Ausnahmen lt. § 12 ArbZG beachten.

www.schichtplanfibel.de

L
Lernender

04.04.2012 um 20:29 Uhr

Wach und Sicherheitsgewerbe ist im Entsendegesetz aufgenommen worden. Schau doch mal nach ob du außer Mindestlohn dazu was findest.

P
Peanuts

04.04.2012 um 20:48 Uhr

"weis jemand von euch zufälliger weise wie hoch die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sicherheitsgewerbe betragen:"

Kommt auf den Tätigkeitsbereich an. Es gibt keinen Einheitswert. Im TV nachsehen.

"Ist doch eigentlich ganz einfach und steht klar und verständlich alles im ArbZG."

Nö ...

"Innnerhalb 24 Wochen im Durschnitt 8 Std.tägl."

Falsch ...

G
gironimo

04.04.2012 um 21:31 Uhr

Hallo peanuts,

Falsch> ..... wie ist es denn richtig? (Auf Anhieb weiß ich es jetzt auch nicht)

B
Betriebsrätin

04.04.2012 um 22:00 Uhr

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer 1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden

Daraus ergibt sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit lt. ArbZG

Das können dann 48 Std. sein oder aber auch 60 Std. sein, wenn in einer anderen Woche in dem Zeitraum gem. § 3 weniger Stunden sind.

Gesetzliche Höchstarbeitszeiten

•Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden (§ 3 ArbZG) •Dies bedeutet unter Einbezug des Samstags als Werktag 48 Wochenstunden •Entscheidend für die Arbeitszeitverteilung sind nach dem ArbZG folgende Faktoren: 1.Tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden 2.Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden 3.Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden 4.Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (kann durch Tarifvertrag verlängert werden)

K
Kölner

04.04.2012 um 22:25 Uhr

@Betriebsrätin, gironimo § 7 ArbZG geläufig?

P
Peanuts

04.04.2012 um 22:34 Uhr

Guckt man sich den TV für´s Sicherungs- und Bewachungsgewerbe an, wird man unschwer feststellen können, dass z.B. im Objektschutz erst ab der 265 Stunde/Monat ein Zuschlag für Mehrarbeit fällig ist.

Ergibt in diesem Fall eine wöchentliche reguläre Arbeitszeit von 61,4 Stunden, natürlich inkl. der Bereitschaftszeiten.

So einfach ist die Frage eben nicht zu beantworten.

G
gironimo

05.04.2012 um 11:34 Uhr

Dann ist vielleicht die Gewerkschaft der richtige Ansprechpartner. Die werden sich sicherlich in dieser speziellen Sparte mit der Rechtslage vertraut gemacht haben.

Hier ein Beispiel für einen MTV: http://www.dr-hildebrandt.de/tarifvertrag/mtv-wach-und-sicherheitsgewerbe/wach-sicherheitsgewerbe-06.htm

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