Erstellt am 04.04.2012 um 18:10 Uhr von Betriebsrätin
....weiss ich nicht so genau wie es mit dem Wochendurchschnitt aussieht ?!
Ist doch eigentlich ganz einfach und steht klar und verständlich alles im ArbZG.
Innnerhalb 24 Wochen im Durschnitt 8 Std.tägl.
Also die Arbeitszeit von 24 Wochen durch 144 (24 x 6) teilen. Da die Woche 6 Arbeitstage hat. Aber die tägl. Höchstarbeitszeit lt. ArbZG ist zu beachten. Aber bitte auch die möglichen Ausnahmen lt. § 12 ArbZG beachten.
www.schichtplanfibel.de
Erstellt am 04.04.2012 um 18:29 Uhr von Lernender
Wach und Sicherheitsgewerbe ist im Entsendegesetz aufgenommen worden.
Schau doch mal nach ob du außer Mindestlohn dazu was findest.
Erstellt am 04.04.2012 um 18:48 Uhr von peanuts
"weis jemand von euch zufälliger weise wie hoch die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sicherheitsgewerbe betragen:"
Kommt auf den Tätigkeitsbereich an. Es gibt keinen Einheitswert. Im TV nachsehen.
"Ist doch eigentlich ganz einfach und steht klar und verständlich alles im ArbZG."
Nö ...
"Innnerhalb 24 Wochen im Durschnitt 8 Std.tägl."
Falsch ...
Erstellt am 04.04.2012 um 19:31 Uhr von gironimo
Hallo peanuts,
> Falsch> ..... wie ist es denn richtig? (Auf Anhieb weiß ich es jetzt auch nicht)
Erstellt am 04.04.2012 um 20:00 Uhr von Betriebsrätin
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
Daraus ergibt sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit lt. ArbZG
Das können dann 48 Std. sein oder aber auch 60 Std. sein, wenn in einer anderen Woche in dem Zeitraum gem. § 3 weniger Stunden sind.
Gesetzliche Höchstarbeitszeiten
•Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden (§ 3 ArbZG)
•Dies bedeutet unter Einbezug des Samstags als Werktag 48 Wochenstunden
•Entscheidend für die Arbeitszeitverteilung sind nach dem ArbZG folgende Faktoren:
1.Tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden
2.Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden
3.Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden
4.Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (kann durch Tarifvertrag verlängert werden)
Erstellt am 04.04.2012 um 20:25 Uhr von Kölner
@Betriebsrätin, gironimo
§ 7 ArbZG geläufig?
Erstellt am 04.04.2012 um 20:34 Uhr von peanuts
Guckt man sich den TV für´s Sicherungs- und Bewachungsgewerbe an, wird man unschwer feststellen können, dass z.B. im Objektschutz erst ab der 265 Stunde/Monat ein Zuschlag für Mehrarbeit fällig ist.
Ergibt in diesem Fall eine wöchentliche reguläre Arbeitszeit von 61,4 Stunden, natürlich inkl. der Bereitschaftszeiten.
So einfach ist die Frage eben nicht zu beantworten.
Erstellt am 05.04.2012 um 09:34 Uhr von gironimo
Dann ist vielleicht die Gewerkschaft der richtige Ansprechpartner. Die werden sich sicherlich in dieser speziellen Sparte mit der Rechtslage vertraut gemacht haben.
Hier ein Beispiel für einen MTV: http://www.dr-hildebrandt.de/tarifvertrag/mtv-wach-und-sicherheitsgewerbe/wach-sicherheitsgewerbe-06.htm