Hallo Betriebsratskollegen,

nach einem Seminar sind wir etwas verwundert. Der Seminarleiter meinte das die Stunden der Nachtschicht vom Sonntag im Bezug zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit voll zur alten woche zählen. Also auch die Stunden nach Mitternacht welche eigentlich am Montag erbracht werden. Eine hinreichende Begründung für die Aussage haben wir nicht. Vielleicht kann einer von euch was dazu sagen und es in irgendeiner Form begründen.

Danke im Voraus.
Robert