Wöchentliche Höchstarbeitszeit bei Nacht am Sonntag
Hallo Betriebsratskollegen,
nach einem Seminar sind wir etwas verwundert. Der Seminarleiter meinte das die Stunden der Nachtschicht vom Sonntag im Bezug zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit voll zur alten woche zählen. Also auch die Stunden nach Mitternacht welche eigentlich am Montag erbracht werden. Eine hinreichende Begründung für die Aussage haben wir nicht. Vielleicht kann einer von euch was dazu sagen und es in irgendeiner Form begründen.
Danke im Voraus. Robert
Community-Antworten (4)
09.04.2018 um 18:05 Uhr
Und Ihr habt den Seminarleiter das nicht begründen lassen ? Oder nach einer Quelle für die Information gefragt ?
09.04.2018 um 18:12 Uhr
Warum ist diese Frage überhaupt wichtig. Müssen denn Betriebsräte immer mitspielen, wenn der AG bis zum Anschlag arbeiten lassen will? Setzt euch dafür ein, dass die tarifliche Wochenarbeitszeit die Regel ist und moderate Schwankungen die Ausnahme sind.
09.04.2018 um 18:35 Uhr
Ich kann Dir leider auch keine Quelle nennen, aber die werktägliche Arbeitszeit beginnt immer mit der Arbeitsaufnahme. Ob dann während der Schicht ein neuer Tag anbricht, ist unerheblich. Sonst könnte man ja z.B. Samstags von 14 - 24 Uhr arbeiten und unmittelbar darauf am Sonntag von 0 - 10 Uhr. Insofern scheint mir die Aussage Eures Referenten durchaus logisch zu sein.
09.04.2018 um 19:12 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. alterMann deine Aussage klingt logisch, das hätte ich eigentlich von unserem Referenten erwartet.
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