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Arbeitszeit

B
BRkulturTour
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen! Bei uns ist in einer Abteilung mit festen Öffnungszeiten das Personal von der Geschäftsleitung reduziert worden. Von 3 Vollzeit und 3 Teilzeitkräften auf 2 Vollzeit- und 2 Teilzeitkräfte. Bei der Umstrukturierung wurde der BR nicht eingeschaltet. Es ist den verbleibenden MA nicht möglich die Öffnungszeiten incl. Wochenenden u. Feiertagen abzudecken. Jetzt wird den MA mit Kündigung gedroht, wenn sie die erforderlichen Stunden nicht leisten. Die MA haben sich an den BR gewandt. Wir sind ein Betrieb mit 30 MA und haben bisher vor solchen Problemen nicht gestanden. Wie können wir uns am besten einschalten? Wir möchten ein Gespräch mit den betroffenen MA und der Geschäftsleitung führen.

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Community-Antworten (4)

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gironimo

03.04.2012 um 17:22 Uhr

Mit einander reden ist immer gut - tut das. Am Besten erst mit den betroffenen Kollegen und dann mit der Geschäftsleitung. Natürlich können die Kollegen nicht gezwungen weren, mehr zu arbeiten. Die haben ja einen Vertrag, der eine bestimmte Anzahl. von Stunden vorsieht. Und Mehrarbeit ist mitbestimmungspfichtig. (§ 87 BetrVG).

Da Ihr auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Lage der betrieblichen Arbeitszeit habt, habt Ihr auch genügend Potential mit dem Arbeitgeber "auf Augenhöhe" zu verhandeln.Vielleicht müsst Ihr den Arbeitgeber erst einmal an Eure MItbestimmung erinnern.

Es wird sich dann zeigen, wie der AG zu den Dingen steht.

B
BRkulturTour

03.04.2012 um 17:41 Uhr

Danke... In der Reihenfolge haben wir das auch vor! Unser AG möchte am liebsten alles ohne uns regeln und man muss leider ab und zu mal mit den Gesetzen winken.

P
Petrus

03.04.2012 um 18:20 Uhr

Gibt es für die betreffende Filiale einen Dienstplanentwurf für den Mai vom ArbGeb, natürlich unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen? Der gehört auf Euren Tisch, denn natürlich ist der nach §87(1) Nr. 2 mitbestimmungspflichtig.

Auch unser ArbGeb hat mal ziemlich blöd geguckt, als unser Anwalt ihm (natürlich kostenpflichtig) erklärt hat, dass fehlende Kompetenz in der Mitarbeiterführung, die dahingehend zutage tritt, dass er sich "leider außerstande sieht zu verhindern, dass MA ohne, sondern vielmehr gegen seine ausdrückliche Anweisung freiwilligÜberstunden machen", vom ArbG mit Geldstrafe bestraft wird. Seitdem klappt es mit der rechtzeitigen Beantragung der Überstunden ;-)

Als Lektüre für Euren ArbGeb zum Thema "Ich muss keine Dienstpläne erstellen / mich nicht an Dienstpläne halten": LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3.1.2012, Aktenzeichen 6 Ta 187/11

B
BRkulturTour

03.04.2012 um 18:27 Uhr

Wir sind bisher um anwaltliche Hilfe immer herum gekommen, aber auch damit haben wir in diesem Fall bereits geliebäugelt. Uns hilft auf jeden Fall zu wissen, dass wir da auf dem richtigen Dampfer sind und er uns nicht vorwerfen kann, dass uns das als BR sowieso nichts angeht!

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