Urlaub in der Freizeit
Darf ich in meiner Freizeit in den Urlaub fliegen?
Community-Antworten (13)
18.04.2022 um 14:10 Uhr
Gegenfrage: Wieso nicht?
18.04.2022 um 14:19 Uhr
Weil mein Arbeitgeber so etwas verlauten ließ, ich arbeite 50 % als Krankenschwester habe einiges an Überstunden und diese baue ich im Juni ein wenig ab...erreiche somit im Juni nicht meine Sollstunden. Deswegen dachte ich mir in der freien Zeit 1 Woche weg zu fliegen...kann mein Arbeitgeber dann verlangen das ich verfügbar bin?
18.04.2022 um 14:33 Uhr
Kann ich mir nicht vorstellen (bin aber auch nur Laie). Hat der AG sich denn dazu geäußert, auf welcher Basis er diese Verfügbarkeit annehmen kann? Also gibt es da einen Passus im Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder ein Gesetz, auf das er sich bezieht?
18.04.2022 um 14:38 Uhr
Nein , hat er nicht... dann werde ich die Woche einfach telefonisch nicht erreichbar sein. Danke für die Antwort.
18.04.2022 um 15:12 Uhr
@Lyfa Wie celestro schon schreibt, gibt es keine Einzelvertragliche Regelung per Arbeitsvertrag oder aber auch keine per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag kann der AG es nicht einfach per Direktionsrecht anordnen. Entweder er zeigt zeigt dir schriftlich wo es verankert ist du tritts deine Urlaub wie geplant an. Gibt es hierzu nichts schriftliches und du hast deinen Urlaub geplant müsste dir der AG sogar die bisher angefallenen Kosten für bereits vorgenommenen Buchungen ersetzen. Und wie du selbst schreibst, man muss ja in seiner freien Zeit nicht ans Telefon gehen.
18.04.2022 um 15:35 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Ich war mir halt nur unsicher weil es ja kein genehmigter Urlaub ist sondern nur ein teilweiser Abbau der angefallenen Überstunden und ich danach immer noch Überstunden habe aber eben nicht die Sollarbeitsstunden für dieses Monst erreiche.Und wie erwähnt. man muss ja nicht immer erreichbar sein.
18.04.2022 um 15:42 Uhr
Gibt es eine Regelung im Betrieb für den Abbau von Überstunden? Seid Ihr selbst in der Verantwortung, Überstunden abzubauen, oder muss das explizit genehmigt werden???
Wenn es einen Dienstplan gibt, der veröffentlicht wurde (sprich, dir bekannt gemacht wurde), dann hat der AG damit sein Direktionsrecht ausgeübt. Er kann dich dann an freien Tagen nicht ohne deine Zustimmung zum Dienst rufen.
Etwas anderes wäre nur dann der Fall, wenn es eine von diesem Prinzip abweichende betriebliche oder arbeitsvertragliche Regelung geben würde.
18.04.2022 um 15:52 Uhr
Nein es gibt keine solche Regelung .30 Plus sowie Minusstunden sind okay, alles darüber sollte nächsten Monat abgebaut werden. Ich bin weit darüber. Habe mir Ende letzten Jahres einen Teil auszahlen lassen aber in meiner Branche schätze ich zur Zeit Freizeit mehr zumal ich ja nicht ohne Grund nur 50 % tätig bin und mein Grundgehalt ja auch nur auf 50% basiert.
19.04.2022 um 10:12 Uhr
und mit wem hast Du den Überstundenabbau dann vereinbart? ist der schon in einem Plan fest geschrieben? Habt ihr einen Betriebsrat und wenn ja was sagt der dazu?
19.04.2022 um 11:05 Uhr
Na den Zahn haben wir unserer GL auch schnell gezogen weil sie meinte jemand muss beim Überstundenabbau telefonisch erreichbar sein ;-) wie schon richtig geschrieben der Dienstplan ist verbindlich und zwischendurch kannst du zum Mond fliegen das geht deinen AG nichts an!
19.04.2022 um 11:11 Uhr
@Lyfa Zitat: "Und wie erwähnt. man muss ja nicht immer erreichbar sein." 2x falsch gedacht !!!
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soweit es nicht ausdrücklich dazu eine Vereinbarung gibt musst Du privat überhaupt nicht erreichbar sein!! Ansonst eben nur entsprechend der Vereinbarung.
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man muss sich nicht "nicht erreichabr" machen, man kann auch erreichabr sein (sollte man meiner Meinung auch) und dem AG mitteilen: "Lassen sie das bitte, ich habe Frei und möchte hier nicht vom AG gestört werden" (ansonsten ändert sich nämlich nichts am Verhalten des AG und man kann selbst nicht richtig "abschalten")
19.04.2022 um 11:41 Uhr
"aber eben nicht die Sollarbeitsstunden für dieses Monst erreiche."
Anders kann man Überstunden auch nicht loswerden.
19.04.2022 um 14:34 Uhr
Hallo,wenn der Dienstplan genehmigt ist und ausliegt, dann kann er ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers nicht mehr geändert werden. Steht -Frei- im DP ,dann kann ich in dieser Zeit ,mit meiner Freizeit tun und lassen was ich will. Mein Arbeitgeber ist mir in meiner Freizeit nicht Weisungsbefugt, ich muss für meinen AG irgendwie erreichbar sein, postalisch ist dazu völlig ausreichend,was nicht heißt, dass ich dann auch umgehend reagieren muss. Ich muss meinem AG meine Telefonnummer nicht geben. Besonders in der Pflege herrscht die Unsitte, die Mitarbeiter in ihrer Freizeit anzurufen, damit diese dann für erkrankte Kollegen einspringen. Nur weil die Führungsetage nicht willens oder in der Lage ist ein Ausfallmanagement auf die Beine zu stellen. Nicht alles was in einem Arbeitsvertrag drin steht ist auch rechtens. Wer in der Gewerkschaft ist der kann seinen Arbeitsvertrag dort kostenfrei prüfen lassen. Es mag Betriebsvereinbarungen oder sonstige schriftliche Vereinbarungen geben, aber (und das ist meine perönliche Meinung) mein Frei ist mir heilig,niemand stört meine Frei,kein AG ruft mich in meinem Frei an.
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