betriebsbedingter Urlaub
kann der chef zwangsurlaub verlangen
Community-Antworten (6)
01.04.2012 um 21:27 Uhr
Auch diese Antwort steht im Bundesurlaubsgesetz.
Es kann im bestimmten Umfang Betriebsurlaub geben.
01.04.2012 um 22:02 Uhr
vielen dank wahlvst die qelle war eine fundgrube es ist sehr schwer als nicht gewerkschaftsmitg an fundierte informationen zu kommen.
01.04.2012 um 22:03 Uhr
...er kann aber nicht Urlaub sperren für ggf. kommende spätere betriebliche Notwendigkeit. Also, es geht nicht dass er sagt 10 Tage müssen stehenbleoben, wir machen ggf. im Dez. Betriebsferien. Dann muss er festen Betriebsurlaub anordnen und falls es einen BR gibt diesen beteiligen, denn dann muss dieser zustimmen.
02.04.2012 um 11:21 Uhr
Wir haben glücklicherweise keine solcher geschlossenen Zeiten, wir haben ganzjährig geöffnet. Ich denke aber, gerade weil der Betriebsurlaub nicht gesetzlich geregelt ist, das der Betriebsurlaub dem unternehmerischen Risiken unterworfen sein könnte. Denn was würde passieren wenn irgendwo mal 5 Tage von Zulieferern gestreikt würde und an diesen Tagen dann mal nix im verarbeitenden Betrieb ankommt und nix zu tun wäre? Wenn der AG z.B. vom Zulieferer weiss das dort in Kürze gestreikt wird, kann er dann auch BU anordnen? Oder wenn z.B. Machinen gewartet werden müssen und diese für ein paar Tage ausfallen, dann auch BU?
Ich weiss das es derzeit anders gelebt wird aber so abwägig ist meine Meinung auch nicht. Ich finde es schon reichlich unerhört das bis zu 3/5 des Urlaubes vom BAG als zulässig für die Planung von BU anerkannt wurde. Das wären bei 24 Tage Urlaub 14,4 Tage vom Jahresgesamturlaub! Was ist nun wenn die bessere Hälfte mal drei Wochen mit der anderen besseren Hälfte irgendwo hin will für drei Wochen? Ätsch, kannste vergessen wegen BU? Das kann es wohl nicht sein, müsste mal nur mal jemand bis ganz nach oben durchklagen ;)
02.04.2012 um 11:31 Uhr
Hallo mufifrau, an Informationen zu gelangen hat nichts mit Gewerkschaftsmitgliedschaft zu tun. Eine gut ausgestattete BR-Bibliothek reicht in den meisten Fällen auch schon aus. Erwähnenswert ist definitiv das Programm des Bund-Verlags. Hier findest Du zu allen relevanten Gesetzen aussagekräftige Kommentare in kleiner und großer Form. Einfach mal ein bißchen geld in die Hand nehmen und einkaufen!!!
02.04.2012 um 12:21 Uhr
die entscheidende Frage ist: Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat oder nicht. Wenn ja wäre auf jedem Fall der § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVg zu beachten.
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