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Überstunden

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

folgende Frage.

Sollte der Betriebsrat bei der Anfrage nach Genehmigung von Überstunden stets auf den Wochenrythmus bestehen. Hintergrund ist neuerdings die Anfrage einer Abteilung auf einen kompletten Monat.

Ist die vorübergehende mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit auf die Wochenarbeitszeit bezogen?

Welchen Rat habt ihr da für uns. Vielen Dank Gruß Beärle

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Community-Antworten (6)

P
Peanuts

27.03.2012 um 23:06 Uhr

"Sollte der Betriebsrat bei der Anfrage nach Genehmigung von Überstunden stets auf den Wochenrythmus bestehen."

Warum sollte er? Wenn während eines ganzen Monats Ü´stunden geschoben werden müssen, hat es doch auch Vorteile, wenn man diese als AN frühzeitig einplanen kann.

"Ist die vorübergehende mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit auf die Wochenarbeitszeit bezogen?"

Eine wöchentliche Arbeitszeit wird doch auf einzelne Tage verteilt. Also kann es streng genommen nur um die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit gehen.

Es kann ja nun nicht angehen, dass z.B. einer Erhöhung der wöchentlichen AZ von 40 auf 60 Stunden zugestimmt wird, ohne zu wissen, wie sich diese 20 Stunden verteilen sollen.

V
Valdi

28.03.2012 um 00:09 Uhr

Baerle, Ja, woechentlich, denn diese Zustimmung ( freiwillige Mehrarbeit ) ist einer der wenigen echten MitbestimmungsRechte des BRs. Gebt diese Karte nie aus der Hand. Lg. Valdi

M
Mainpower

28.03.2012 um 07:58 Uhr

@aldi, Unsinn, es können Ü - Stunden auch über einen längeren Zeitraum genehmigt werden wie @peanuts auch schon schrieb.

V
Valdi

28.03.2012 um 11:15 Uhr

@ Baerle "Sollte der Betriebsrat bei der Anfrage nach Genehmigung von Überstunden stets auf den Wochenrythmus bestehen." @ Ja, Begruendung siehe obrige Antwort von mir ( Valdi)

" Ist die vorübergehende mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit auf die Wochenarbeitszeit bezogen? @Nein Bei uns gibt es die tarifliche Wochenarbeit und jegliche Abweichung / muss uns vorliegen / im Notfall Nachgereicht werden. Wir haben 1X die Woche Sitzung. Wir ueberpruefen die Einhaltung des ArbeitszeitG sehr genau.

G
gironimo

28.03.2012 um 11:55 Uhr

Ob man Mehrarbeit nur Wochenweise zustimmt oder nicht, ist ein betriebspolitischer Aspekt. Wenn man die Thematik Reduzierung von Mehrarbeit und neue Arbeitsplätze im Blick hat, mag es taktisch sinnvoll sein, Mehrarbeit nur Wochenweise zu zu stimmen.

Aus dem Gesetz heraus ist dies aber so nicht. Es könnte auch über einen längeren Zeitraum die wöchentliche Arbeitszeit verlängert werden. Je länger aber dieser Zeitraum wird und je größer ein eventueller Spielraum wird, um so mehr muss man darauf achten, das Grenzen vereinbart werden und Regeln für den Zeitausgleich geschaffen werden (auch Tarifverträge beachten).

B
Betriebsrätin

28.03.2012 um 12:37 Uhr

Wenn Überstunden in diesem Umfang notwendig sind/werden ist dieses doch ein sehr deutliche Zeichen dafür, dass dringend zustzlicher Personalbedarf besteht.

Also, Personalplanung sollte der TOP 1 sein und dann EINSTELLUNGEN.

Um hier den AG zu motivieren, sollte man gerade dann mit der Mitbestimmung bei Überstunden sehr behutsam umgehen. ALso KEINE großzügige Pauschale Genehmigungen dieser!!!!!

Auch sollte der BR stets in jedem Einzelfall genau prüfen, müssen diese wirklich sein?? Gibt es keine andere bessere Lösungen, wie Einstellungen??

Denn der BR hat hier auch eine Pflicht betreffend des Gesundheitsschutzes also dem Schutz vor Überforderungen Bornout usw. aus diesen Gründen!!

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