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Aenderung der Arbeitszeit

F
Frpahu
Nov 2016 bearbeitet

Bei MA, welche kurz vor ihrer Vertragsverlaengerung standen, hat man die Arbeitszeit von Mo-Fr auf Di-Sa geaendert. Gibt es hier die Möglichkeit einen Anspruch auf den urspruenglichen Vertrag geltend zu machen? Wie kleine Kinder oder Pflege?

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

27.03.2012 um 09:16 Uhr

@Frpahu Was denkst Du selber darüber? Ist das möglich? Kann man einem AN infolge einer Vertragsverlängerung mal eben die AZ verändern?

BTW: Betriebsrat vorhanden?

P
Petrus

27.03.2012 um 11:09 Uhr

@kölner: Da steht ja "kurz vor ihrer Vertragsverlängerung" - zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung würden dem ArbGeb ja unangenehme Folgen aus dem TzBfG bedrohen...

@frpahu:

Gibt es hier die Möglichkeit einen Anspruch auf den urspruenglichen Vertrag geltend zu machen? Ja. Dazu braucht es nicht mal die von Dir angeführten Gründe.

Bei einem unbefristeten Vertrag müsste der ArbGeb dann zum Mittel der Änderungsküdigung greifen, die natürlich eine Sozialauswahl erfordert, wo dann zu betreuende Kinder / Angehörige zu berücksichtigen wären. Bei einem befristeten Vertrag wird das Bestehen auf den ursprünglichen Arbeitszeiten hingegen dazu führen, dass dieser nicht verlängert wird.

G
gironimo

27.03.2012 um 11:35 Uhr

was heißt denn >hat man die Arbeitszeit von Mo-Fr auf Di-Sa geaendert<

Wie ist das denn geschehen? Wenn im Vertrag Mo-Fr steht kann man doch nicht einseitig etwas anderes daraus machen.

Wenn >kurz vor der Vertragsverlängerung< heißt, dass da nur zwei drei Tage zu überbrücken wären, würde ich den BR bitten, der Sache nach zugehen und natürlich auf keinem Fall einen neuen Vetrag mit anderen Zeiten unterschreiben.

F
Frpahu

27.03.2012 um 13:26 Uhr

Erst mal vielen Dank fuer die Antworten. Da es sich um befristete AV handelt und die betroffenen AN weiterbeschaeftigt werden wollen, unterschreiben sie erst und kommen dann zu uns.

K
Kulum

27.03.2012 um 13:36 Uhr

gironimo

"Wenn >kurz vor der Vertragsverlängerung< heißt, dass da nur zwei drei Tage zu überbrücken wären, würde ich den BR bitten, der Sache nach zugehen und natürlich auf keinem Fall einen neuen Vetrag mit anderen Zeiten unterschreiben."

Warum nicht? Welche Gefahr siehst du?

Ich hätte zu genau dem von Frpahu genannten Vorgehen geraten. Wobei der Weg zum BR eigentlich nich so furchtbar sinnvoll is bei einzelvertraglichen Regelungen. Aber der BR muss ja vor der Einstellung (bzw.hier Verlängerung) eh angehört werden.

G
Globus

27.03.2012 um 17:52 Uhr

"Ich hätte zu genau dem von Frpahu genannten Vorgehen geraten. Wobei der Weg zum BR eigentlich nich so furchtbar sinnvoll is bei einzelvertraglichen Regelungen. Aber der BR muss ja vor der Einstellung (bzw.hier Verlängerung) eh angehört werden."

darf ich das anders sehen?

der BR ist was die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit absolut in der Mitbestimmung - die Frage ist also, was ist eventuell schon geregelt... Der Gang zum BR könnte also durchaus hilfreich sein - dazu müßten wir aber mehr wissen

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