Betriebsratswahl
Hallo Zusammen, folgende Frage ist bei uns aufgetaucht: darf in einer laufenden Betriebsratswahl der Wahlvorstand einen einmal eingereichten Wahlvorschlag noch einmal herausgeben, damit Aenderungen vorgenommen werden koennen? Aenderung erfolgte nicht auf Hinweis des WV. WV erteilt auch keine Hinweise, das Vorschlag damit eventuell ungueltig wird und schaut bei Aenderung zu. Danke fuer eure Antwort. MfG Horst
Community-Antworten (1)
10.04.2011 um 22:35 Uhr
. . . eingereichte Wahlvorschläge sind unverzüglich vom Wahlvorstand zu prüfen und wenn es Mängel gibt und die Frist noch nicht abgelaufen ist, sind sie an den Listenvertreter zwecks Berichtigung zurückzugeben . . .
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