Erstellt am 04.10.2011 um 12:37 Uhr von petrus
Als PR würde ich jetzt meinen Anwalt dazu befragen, ob er dem Arbeitgeber nochmal einen netten kostenpflichtigen Brief zukommen lassen möchte oder ob er besser gleich eine einstweilige Verfügung beantragt.
Falls der ArbGeb entgegen meiner Vermutung dennoch im Recht sein sollte, wird euch der Anwalt auch das sagen.
Erstellt am 04.10.2011 um 13:09 Uhr von Kurzarbeiter
Also, nachlesen kann und sollte dieses jedes PRM, falls es es nicht schon weis was man erwarten könnte im BPersVG oder analog in Landes-PersVG
Man nennt es auch vorläufige personelle Maßnahme
BPersVG
Zweiter Abschnitt
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 69
....
(3) Kommt eine Einigung nicht zustande, so kann der Leiter der Dienststelle oder der
Personalrat die Angelegenheit binnen sechs Arbeitstagen auf dem Dienstwege den
übergeordneten Dienststellen, bei denen Stufenvertretungen bestehen, vorlegen. In
Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes ist als oberste
Dienstbehörde das in ihrer Verfassung für die Geschäftsführung vorgesehene oberste Organ anzurufen. In Zweifelsfällen bestimmt die zuständige oberste Bundesbehörde die anzurufende Stelle. Absatz 2 gilt entsprechend. Legt der Leiter der Dienststelle die Angelegenheit nach Satz 1 der übergeordneten Dienststelle vor, teilt er dies dem Personalrat unter Angabe der Gründe mit.
(5) Der Leiter der Dienststelle kann bei Maßnahmen, die der Natur der Sache nach keinen Aufschub dulden, bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Regelungen treffen. Er hat dem Personalrat die vorläufige Regelung mitzuteilen und zu begründen und unverzüglich das Verfahren nach den Absätzen 2 bis 4 einzuleiten oder fortzusetzen.
Erstellt am 04.10.2011 um 13:18 Uhr von NoPain
... und nicht den § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG vergessen, einfach mal reinsehen ;)
Erstellt am 04.10.2011 um 13:27 Uhr von eveline
NoPain,
bitte lesen: § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG ist ja wohl beachtet und angewandt worden und PR hat abgelehnt. Also alles schon einen Schritt weiter. Auch die Frage betraff den weiteren Schritt. Man ist also wie Kurz.... schreibt schon beim § 69
Oder war es wieder einmal eine wichtige Nahcfrage um den ganzen Sachverhalt zu erkennen??
Erstellt am 04.10.2011 um 13:35 Uhr von NoPain
@eveline,
Frage: Ist das rechtens und <b>wo kann man</b> (RECHT oder UNRECHT) <b>das nachlesen</b>
Alles klar?
Erstellt am 04.10.2011 um 13:47 Uhr von eveline
@NoPain
Frage: Ist das rechtens und wo kann man (RECHT oder UNRECHT) das nachlesen
Ja das ist die Frage, welche der PR nachdem § 75 gelaufen WAR stellt!!!
Also, Status man ist beim § 69 denn dort kann man es nachlesen!
Alles klar?????
PS: Und ja, anderenfalls riskieren sie Disziplinarstrafen wegen Arbeitsverweigerung.
Oder gar die Entfernung aus dem Dienst/ Entlassung wegen Arbeitsverweigerung.