PR hat einer von Dienststellenleiter beabsichtigten mitbestimmungspflichtigen Massnahme NICHT zugestimmt - Aenderung der taeglichen Arbeitszeit- Er beruft sich nun auf sein Direktionsrecht. ...dass die ausgehaengten Arbeitsplaene befristete Aenderungen sind, bis Dienststellenleitung und PR eine Einigung gefunden haben. Die Mitarbeiter koennen sich solange nicht weigern, die neuen befristeten Arbeitszeiten zu arbeiten, anderenfalls riskieren sie Disziplinarstrafen wegen Arbeitsverweigerung.

Frage: Ist das rechtens und wo kann man (RECHT oder UNRECHT) das nachlesen